Leistung vor Erreichen der Regelaltersgrenze
Die Leistung vor Erreichen der Regelaltersgrenze wird wie die gewährte Altersvollrente berechnet. Sie ist in der Höhe auf die Hälfte begrenzt. Die Leistung nach Erreichen der Regelaltersgrenze ist von vornherein auf eine Bezugsdauer von 24 Monaten begrenzt.