Überbrückungsgeld auf Zeit
Aus der Seemannskasse können keine weiteren Leistungen gewährt werden, wenn in der Vergangenheit bereits ein Anspruch auf das Überbrückungsgeld auf Zeit bestanden hat.
Aus der Seemannskasse können keine weiteren Leistungen gewährt werden, wenn in der Vergangenheit bereits ein Anspruch auf das Überbrückungsgeld auf Zeit bestanden hat.