Berufliche Rehabilitation

Die berufliche Rehabilitation soll die Versicherten in die Lage versetzen, wieder in ihre früheren Berufe zurückzukehren oder einen anderen Beruf aufzunehmen. Welche Maßnahmen in Betracht kommen, richtet sich nach Art der Behinderung und der Eignung der Versicherten.

  • die Leistungen zum Erhalt oder Erlangen eines Arbeitsplatzes einschließlich der Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme,
  • die Berufsvorbereitung einschließlich der wegen eines Gesundheitsschadens erforderlichen Grundausbildung,
  • die berufliche Anpassung, Fortbildung, Ausbildung und Umschulung einschließlich des zur Inanspruchnahme dieser Leistungen erforderlichen schulischen Abschlusses.
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