Witwen- und Witwerrente
Eine Witwen- und Witwerrente wird ab dem Todestag des Versicherten gezahlt. Sie beträgt 40% vom Jahresarbeitsverdienst des Versicherten, wenn Witwen oder Witwer
- das 47. Lebensjahr vollendet haben oder
- ein waisenberechtigtes Kind erziehen oder
- vermindert erwerbsfähig im Sinne der Rentenversicherung sind.
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, beträgt die Witwen- und Witwerrente 30 % vom Jahresarbeitsverdienst des Versicherten.
Ein Anspruch auf Witwen- und Witwerrente besteht nur für 24 Monate nach Ablauf des Todestages. Sie wird nur auf Dauer gezahlt, wenn der Partner vor dem 01.01.2002 verstorben ist oder der Partner vor dem 02.01.1962 geboren wurde und die Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen wurde. Eigenes Einkommen von Witwen oder Witwern wird auf die Rente angerechnet.