Finanzen

  • Gilt die Tonnagesteuer nur für Schiffe unter deutscher Flagge?

Nein, für die Nutzung der Tonnagesteuer braucht ein Schiff nicht die deutsche Flagge führen; die Tonnagesteuer ist nicht an eine bestimmte Flagge gebunden. Eine wichtige Voraussetzung für die Tonnagesteuer ist aber die Bereederung von Deutschland aus. Die Bereederung umfasst das technische und kaufmännische Management für ein Schiff.

  • Welche Zuschüsse erhalte ich, wenn ich ein Schiff unter deutscher Flagge betreibe?

Es gibt mehrere Arten der finanziellen Unterstützung für deutschflaggige Schiffe:

1. Zuschüsse zur Senkung der Lohnnebenkosten
Der Bund erstattet den Reedern auf Antrag sämtliche gezahlten Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.

2. Zuschüsse zu Ausbildungsplätzen
Für die Schaffung von Ausbildungsplätzen beispielsweise für Schiffsmechaniker zahlt der Bund dem Reeder/Arbeitgeber bis zu 32.000,- EUR Zuschüsse.

3. Lohnsteuereinbehalt
Der Reeder muss für seine Seeleute auf deutschflaggigen Schiffen keine Lohnsteuer an das Finanzamt abführen; er darf 100% der anfallenden Lohnsteuer für sich behalten.

4. Förderung durch die Ausbildungs-Stiftung
Die Stiftung "Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland" unterstützt die Ausbildung von Nachwuchs-Seeleuten mit finanziellen Beiträgen. Für Nachwuchsoffiziere können bis zu 24.000 EUR pro Jahr gezahlt werden.

In unserer Rubrik "Finanzen" finden Sie weitere Informationen zu dem Thema Förderung der deutschen Flagge.

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