Aktuell: EU-Sanktionen gegen Russland und Flaggendienstleistungen

Wegen der EU-Sanktionen gegen Russland bedarf der Transport von Rohöl und Erdölerzeugnisse russischer Herkunft mit einem Seeschiff unter Deutscher Flagge einer Genehmigung (für jede Reise).

Europäischen Wirtschaftsbeteiligten ist es nur dann erlaubt, Rohöl und/oder Petroleumerzeugnisse russischer Herkunft auf dem Seeweg in Drittländer zu befördern und damit verbundene Dienstleistungen wie technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzierungen oder finanzielle Unterstützung zu erbringen, sofern sie zu oder unter den von der EU-Kommission durch Verordnung festgelegten und ab dem 05. Dezember 2022 bzw. 05. Februar 2023 geltenden Preisen erworben wurden.

Auch „Flaggendienstleistungen“ des jeweiligen Flaggenstaates sind von Artikel 3n der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates erfasst, mit der die Sanktionsmaßnahmen gegen Russland umgesetzt werden. Das bedeutet, dass im Falle einer begehrten flaggenrechtlichen Genehmigung für ein Schiff, das Rohöl und/oder Petroleumerzeugnisse befördern kann, neben den nach deutschem Flaggenrecht zu erbringenden Angaben und Nachweisen der Ausschluss des Transports von russischem Öl oder das Einhalten der Preisobergrenzen für den Transport der von Anhang XXVIII erfassten Waren in Drittländer nachzuweisen ist.

Als Hilfestellung, wie die Bestimmungen von Artikel 3n der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 umzusetzen und auszulegen sind, ist von den Stellen der Kommission ein Leitfaden zu den Ölpreisobergrenzen („Guidance on oil price cap“) erarbeitet und veröffentlicht worden.

Bitte beachten Sie, dass sich zum 20. Februar 2024 die Anforderungen an die einzureichenden Bescheinigungen geändert haben. Diese müssen ab dann für konkrete Fahrten (‘per-voyage’ attestation) ausgestellt sein. Der Leitfaden zu den Ölpreisobergrenzen ist aktualisiert worden und beantwortet auch Fragen zu dieser Änderung in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.

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