1/17 – Lohnnebenkosten
Reedereien können sich ihre Arbeitgeber-Anteile zur gesetzlichen Sozialversicherung für ihre EU-Seeleute auf deutschflaggigen Handelsschiffen passgenau zurückerstatten lassen.
Reeder können sich ihre gezahlten Arbeitsgeberanteile zur Sozialversicherung voll erstatten lassen. Von dieser Förderung des Bundes profitieren vor allem Reedereien, die Schiffe unter Deutscher Flagge im internationalen Seeverkehr betreiben und für ihre Seeleute Sozialversicherungsabgaben in Deutschland zahlen.
Bis Ende 2016 zahlte der Bund den Reedereien auf Antrag feste, pauschalisierte Zuschüsse zur Deckung ihrer Lohnnebenkosten. Seit dem 1.1.2017 können Seeschifffahrts-Unternehmen Zuschüsse in Höhe ihrer Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung für ihre europäischen Seeleute beantragen.
Die Erstattung der vollen Lohnnebenkosten ist der letzte Baustein eines Maßnahmenpaketes der Bundesregierung, mit der die Ausbildung und Beschäftigung am Schifffahrtsstandort Deutschland gestärkt werden soll. Weitere Maßnahmen waren die Änderung der Schiffsbesetzungsverordnung und die Erhöhung des Lohnsteuereinbehaltes von 40% auf 100%.