2/19 – Taucher-Besichtigungen

Die Deutsche Flagge lässt Taucher-/Unterwasser-Besichtigungen von Schiffsrümpfen auch ohne Klasse-Zusatzzeichen zu.

Die Deutsche Flagge hat ihre Zulassungspraxis bei Unterwasserbesichtigungen (In-Water Surveys) von deutschflaggigen Schiffen geändert. Die Kontrolle der Schiffsböden kann auch dann im Wasser erfolgen, wenn ein Schiff kein Klasse-Zusatzzeichen für Unterwasser-Bodenbesichtigungen (z. B. "BIS", "IW") hat. Maßgeblich sind allein die IACS-Vorgaben der Klassifikationsgesellschaften.

Nach dem SOLAS-Übereinkommen (Kap. I, Teil B, Regel 10a) müssen bei Seeschiffen zwei Bodenbesichtigungen innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraumes durchgeführt werden. Bei Frachtschiffen, die jünger als 15 Jahre sind, braucht jeweils die erste der beiden Besichtigungen nicht zwingend auf dem Trockenen (im Dock) absolviert werden, sondern kann auch im Wasser durch Taucher erfolgen.

Die Deutsche Flagge hatte früher für Unterwasser-Bodenbesichtigungen ein Klasse-Zusatzzeichen (z. B. "BIS", "IW") oder die entsprechenden baulichen Voraussetzungen dafür gefordert - unter anderem fest angebrachte Markierungen am Unterwasserschiff und für den Taucher gefahrlos zugängliche Seekästen, Ruderlager und Stopfbuchsen. Jetzt werden für Seeschiffe unter Deutscher Flagge ausschließlich die Regeln der International Association of Classification Societies (IACS) angewendet. Auf ein Klasse-Zusatzzeichen kommt es nicht mehr an.

Nach der IACS UR Z 3 (das Kürzel "UR" steht für "Unified Requirements") sind Unterwasser-Bodenbesichtigungen unter anderem unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Besichtigung in geschützten Gewässern, vorzugsweise in Bereichen mit wenig Tidenströmung,
  • Die Sichtverhältnisse im Wasser und die Sauberkeit des Rumpfes unterhalb der Wasserlinie müssen so gut sein, dass der Besichtiger und die für die Besichtigung beauftragte Firma den Zustand der Bodenbeplattung, der Anhänge und der Schweißverbindungen sicher beurteilen können,
  • Die Taucherbesichtigung ist durch eine von der zuständigen Klassifikationsgesellschaft zugelassene Firma im Beisein und zur Zufriedenheit des Klassenbesichtigers durchzuführen.
  • Werden bei der Unterwasser-Bodenbesichtigung Schäden entdeckt, kann der Klassenbesichtiger eine Bodenbesichtigung auf dem Trockenen (im Dock) anordnen.
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