8/13 – Arbeitsschutz

Für die Kontrolle des Arbeitsschutzes auf deutschflaggigen Seeschiffen ist zentral nur noch die Berufsgenossenschaft Verkehr und nicht mehr die Ämter für Arbeitsschutz zuständig.

Seit dem Inkrafttreten des Seearbeitsgesetzes am 1.8.2013 liegt die Zuständigkeit für die Kontrolle der Arbeits- und Lebensbedingungen an Bord von Handelsschiffen unter Deutscher Flagge bei der Berufsgenossenschaft Verkehr (BG Verkehr). Zuvor waren für die Kontrolle des Arbeitsschutzes an Bord auch die Arbeitsschutzbehörden der Länder zuständig, so dass es teilweise zu Doppel-Kontrollen kam.

Der Gesetzgeber hat die Zentralisierung der Zuständigkeiten auf die BG Verkehr wie folgt begründet:

"Die Berufsgenossenschaft wird damit betraut, sämtliche Arbeits- und Lebensbedingungen an Bord zu überprüfen. Die bisherigen Zuständigkeiten der Länder zur Überprüfung des Arbeits- und Arbeitszeitschutzes, des Jugendarbeitsschutzes und der medizinischen Ausstattung (Bordapotheke) werden auf die Berufsgenossenschaft als Vertreterin des Bundes übertragen. Durch eine Überprüfung aus einer Hand durch die Berufsgenossenschaft werden Synergien geschaffen und Bürokratie abgebaut. Den Reedern bleiben die bisher erforderlichen Überprüfungen durch Bund und Länderbehörden und der damit einhergehende Zeit- und Kostenaufwand erspart." (Bundestags-Drucksache 17/10959, Seite 58).

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