Wann ist meine Seelotseignung in jedem Fall ausgeschlossen?
Seelotsungeeignet ist unter anderem, wer:
- ein sehr schlechtes Sehvermögen und Dämmerungskontrast-Sehvermögen hat,
 - eine Rot-Grün-Farbschwäche hat,
 - Sprach- oder Sprechstörungen hat, insbesondere keine klaren und verständlichen Anweisungen an Bord geben kann,
 - keine ausreichende Leistungsfähigkeit des Herz-Kreislauf-Systems hat,
 - Medikamente einnimmt oder Gesundheitsstörungen hat, die ihn wesentlich körperlich oder geistig beeinträchtigen,
 - ein Body Mass Index von über 40 kg/m² hat.
 
Die Einzelheiten finden Sie in der Seelotseignungsverordnung und in der Anlage 1 der Maritimen-Medizin-Verordnung.

