Dürfen Seebestattungen überall stattfinden?

Aus Spielfilmen kennt man emotionale Szenen, in denen Angehörige die Asche ihrer Verstorbener vom Strand oder von einem Schiff aus im Meer verstreuen. In der Realität ist das so nicht erlaubt.
In Deutschland dürfen Seebestattungen nur in dafür ausgewiesenen Seegebieten außerhalb der Dreimeilenzone in der Nord- und Ostsee stattfinden. Diese Beisetzungsgebiete außerhalb von Fischerei- und Wassersportgebieten werden durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter festgelegt.
Soll die Urne außerhalb des deutschen Küstenmeeres (seewärts der 12sm-Zone) beigesetzt werden, ist eine Genehmigung des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erforderlich, die üblicherweise von einem Bestattungsunternehmen beantragt wird (siehe Infoblatt des BSH).
Die Seebestattung ist nur mit einer Seeurne zulässig, die sich im Meerwasser innerhalb von drei Tagen vollständig auflöst. Damit die Urne schnell zu Boden sinkt und nicht an der Wasseroberfläche schwimmt, wird sie mit Kies, Sand oder Wasser beschwert.
Die Koordinaten der Beisetzungsstelle, die persönlichen Daten des Verstorbenen sowie der Zeitpunkt der Bestattung werden im Logbuch des Schiffes vermerkt werden, von dem aus die Seebestattung erfolgt.
(Stand 06/2026)