Wie sind die Anforderungen an Waagen zur Bestimmung der Bruttomasse von Frachtcontainern geregelt?
In Deutschland müssen Waagen, die für die Verwiegung gepackter Container verwendet werden der Genauigkeitsklasse IIII (IV) der EU-Richtlinie 2014/31/EU entsprechen.
Bei Anwendung der Methode 2 sind Waagen der Genauigkeitsklasse III zu verwenden.