Förderung • Gebühren
- Umfangreiche Förderung
- Übersicht über Zuschüsse und Förderung
- Günstige Gebühren: Gebühren-Rechner
- Übersicht über wichtigste Gebühren
Deutsche Flagge wird umfangreich gefördert
Die Bundesregierung fördert die Seeschifffahrt unter Deutscher Flagge durch:
- die Zuschüsse zu den Lohnnebenkosten,
- die Ausbildungsplatzförderung und
- den Lohnsteuereinbehalt für Arbeitgeber und
- die Tonnagesteuer.
Zusätzlich bezuschusst die „Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland“ die Ausbildung von Seeleuten auf Schiffen unter Deutscher Flagge oder einer EU-Flagge.
Übersicht über Förderung der Deutschen Flagge
Nachfolgend finden Sie eine vereinfachte Übersicht über die Förderung der Deutschen Flagge durch den Bund, die Länder und die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland. Die einzelnen Förderbedingungen, insbesondere die Antragsfristen, entnehmen Sie bitte den gesetzlichen Vorschriften und den Förderrichtlinien, die Sie unter "Haftung • Finanzen" finden. Die nachfolgende Tabelle dient daher nur einer ersten Orientierung.
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Lohnnebenkosten-Erstattung durch den Bund |
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Volle Erstattung der Arbeitgeberanteile zur deutschen gesetzlichen Sozialversicherung für EU-/EWR-Seeleute. Weitere Informationen finden Sie unter "Lohnnebenkosten" |
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Ausbildungsplatz-Förderung durch den Bund |
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Dargestellt: Fördersummen pro Ausbildungsplatz (nicht pro Jahr). Bitte vor Abschluss eines Ausbildungsvertrages Antrag auf Förderung stellen. |
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Schiffsmechaniker-Auszubildender |
32.000 |
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Nautischer/Elektrotechnischer Offiziersassistent |
16.000 |
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Technischer Offiziersassistent |
21.000 |
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Förderung durch die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland |
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Dargestellt: Fördersumme pro Jahr: Begrenzte Förderdauer, nur quartalsweise Förderung. |
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Schiffsmechaniker-Auszubildender |
16.800 |
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Nautischer/Technischer/Elektrotechnischer Offiziersassistent |
16.800 |
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Nachwuchsoffizier/-kapitän |
38.000 |
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Lohnsteuereinbehalt durch Bund/Länder |
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Arbeitgeber muss für seine Besatzungsmitglieder keine Lohnsteuer in Deutschland abführen |
100%iger-Lohnsteuer-Einbehalt |
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Günstige Gebühren unter Deutscher Flagge
Besichtigen von Schiffen, Ausstellen von Zeugnissen, Prüfen von Dokumenten – der Aufwand für diese und andere Dienstleistungen der Deutschen Flagge wird durch Gebühren getragen. Dabei können sich die Gebühren der Deutschen Flagge sehen lassen: Insbesondere die Kosten für die schiffsbezogenen Zeugnisse sind im Vergleich zu anderen Flaggenstaaten günstig. Auch jährliche Registrierungsgebühren für Schiffe kennt die Deutsche Flagge nicht. Mit unserem Gebühren-Rechner können Sie die wichtigsten Gebühren für Handelsschiffe unter deutscher Flagge in der internationalen Fahrt selbst berechnen:
Bei Schiffen mit Klasse werden die Kosten für das Besichtigen von Schiffen üblicherweise zwischen dem Reeder und der Klassifikationsgesellschaften im Rahmen von Pauschalvereinbarungen (sog. block fee-Verträge) abgerechnet.
Eine Einflaggung ist besonders dann günstig, wenn das Schiff bereits in einem deutschen Seeschiffsregister eingetragen ist und befristet ausgeflaggt fährt – das ist der Regelfall. Dann fallen keine Registrierungsgebühren an, sondern nur geringe Kosten für das Schiffszertifikat und ggf. weitere Dokumente.
Für Besatzungsmitglieder, die auf Schiffen unter deutscher Flagge tätig sind, sind die Seediensttauglichkeitsuntersuchungen kostenlos, da die BG Verkehr diese Kosten übernimmt.

Übersicht über die wichtigsten Gebühren
Nachfolgend finden Sie einige Beispiele für Gebühren der deutschen Flagge. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die in den Gebührenverordnungen aufgeführten Gebührensätze maßgeblich sind und vor allem bei Besichtigungen von Schiffen zusätzliche Auslagen hinzukommen können. Die Tabelle dient daher nur einer ersten Orientierung.
Welche Zeugnisse für ein Schiff notwendig sind, können Sie dem Wegweiser Schiffszeugnisse entnehmen.
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Dienstleistung |
Gebühr in EUR |
Behörde |
Rechtsgrundlage |
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I. Seeleutebezogene Dokumente und Zeugnisse |
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Seeleute-Ausweis |
25 |
BSH |
Nr. 16, Abschnitt 4, Anlage WSBGebV |
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Befähigungszeugnisse, -nachweise, Seefunkzeugnisse (bei mehreren Anträgen gleichzeitig Gebührenermäßigung) |
50 |
BSH |
Nr. 12, Abschnitt 4, Anlage WSBGebV |
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Anerkennungsvermerke (Endorsements) |
100 |
BSH |
Nr. 12, Abschnitt 4, Anlage WSBGebV |
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Vollständige Seediensttauglichkeitsuntersuchung (Selbstzahler = nicht BG-Verkehr-versichert) |
149 |
DS |
Nr. 3002 Anlage WSBGebV |
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Seediensttauglichkeitszeugnis (Selbstzahler = nicht BG-Verkehr-versichert) |
19,65 |
DS |
Nr. 3001 Anlage WSBGebV |
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II. Schiffsbezogene Dokumente und Zeugnisse |
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Schiffsregister |
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Einflaggung: Eintragung von Veränderungen im Schiffszertifikat |
25 |
Seeschiffs-register |
Nr. 14261 Anlage 1 GNotKG |
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Einflaggung: Beglaubigte Registerblattabschrift (für BSH) |
20 |
Seeschiffs-register |
Nr. 17001 Anlage GNotKG |
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Eintragung in das Int. Seeschifffahrtsregister (ISR) |
128 |
BSH |
Nr. 10, Abschnitt 4, Anlage WSBGebV |
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Schiffssicherheit (Safety) |
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Schiffsbesatzungszeugnis (Minimum Safe Manning Certificate) |
59,85 |
DS |
Nr. 3201 Anlage WSBGebV |
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Freibordzeugnis (kein Neubau) inkl. Bestätigung der Besichtigungen |
855 |
DS |
Nr. 0002 Anlage WSBGebV |
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Bau-Sicherheitszeugnis (Cargo Ship Safety Construction Certificate) für SOLAS-Schiff inkl. Bestätigung der Besichtigungen |
837 |
DS |
Nr. 0202 Anlage WSBGebV |
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Ausrüstungs-Sicherheitszeugnis (Cargo Ship Safety Eqipment Certificate) für SOLAS-Schiff inkl. Bestätigung der Besichtigungen |
837 |
DS |
Nr. 0202 Anlage WSBGebV |
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Funk-Sicherheitszeugnis (Cargeo Ship Safety Radio Certificate) für SOLAS-Schiff |
175 |
DS |
Nr. 0701 Anlage WSBGebV |
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ISM-Code: DOC nach Erneuerungsüberprüfung inkl. Bestätigung der jährl. Prüfungen |
837 |
DS |
Nr. 1002 Anlage WSBGebV |
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ISM-Code: SMC nach Erneuerungsüberprüfung inkl. Bestätigung der jährl. Prüfungen |
406 |
DS |
Nr. 1012 Anlage WSBGebV |
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Gefahrenabwehr (Security) |
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Int. oder vorläufiges Int. Zeugnis über Gefahrenabwehr (Int. Ship Security Certificate) |
176 |
BSH |
Nr. 137, Abschnitt 4, Anlage WSBGebV |
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Lückenlose Stammdatendokumentation (Continious Synopsis Record, CSR) |
120 |
BSH |
Nr. 139, Abschnitt 4, Anlage WSBGebV |
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Bescheinigung der Konformität eines Alarmsystems zur Gefahrenabwehr auf dem Schiff (SSAS) |
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Seefunk |
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| Nummernzuteilung für Seefunk (Rufzeichen, MMSI, ATIS) für Ship Station Licence | 59,05 | Bundesnetz-agentur | Nr. 1.4.12 Anlage BNetzABGebV |
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Meeresumweltschutz |
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IOPP-Zeugnis (Verhütung Ölverschmutzung) für vorhandenes Schiff incl. Bestätigung der Besichtigungen |
359 |
DS |
Nr. 2102 Anlage WSBGebV |
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ISPP-Zeugnis (Verhütung Verschmutzung durch Abwässer) für vorhandenes Schiff |
164 |
DS |
Nr. 2302 Anlage WSBGebV |
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IAPP-Zeugnis (Verhütung Luftverunreinigung) inkl. Bestätigung der Besichtigungen |
418 |
DS |
Nr. 2402 Anlage WSBGebV |
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Zeugnis über Energieeffizienz (IEE) für vorhandenes Schiff |
164 |
DS |
Nr. 2404 Anlage WSBGebV |
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Genehmigung des bordeigenen Notfallplans (SOPEP/SMPEP) |
65 |
DS |
Nr. 2558 Anlage WSBGebV |
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Seearbeitsrecht |
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Vorläufiges Seearbeitszeugnis |
239 |
DS |
Nr. 3101 Anlage WSBGebV |
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Seearbeitszeugnis |
478 |
DS |
Nr. 3102 Anlage WSBGebV |
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Seearbeits-Konformitätserklärung (DMLC) |
1197 |
DS |
Nr. 3103 Anlage WSBGebV |
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Haftungsbescheinigungen |
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Haftungsbescheinigungen (z. B. Ölhaftungsbescheinigung) |
118 |
BSH |
Nr. 133, Abschnitt 4, Anlage WSBGebV |
Abkürzungen:
- BSH: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- DS: Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr
- WSBGebV: Besondere Gebührenverordnung Wasserstraßen und Schifffahrt
- GKNotG: Gerichts- und Notarkostengesetz
- TnGebV: Telekommunikations-Gebührenverordnung