Risikobewertung für das Schiff / Ship Security Assessment (SSA)

Der Gefahrenabwehrplan auf dem Schiff (SSP) wird auf der Grundlage einer Risikobewertung für das Schiff ausgearbeitet. Der Beauftragte für die Gefahrenabwehr in dem Unternehmen (CSO) ist verantwortlich für das Erstellen dieser Risikobewertung und ggf. für deren Fortschreibung. Hier finden Sie weitere Hinweise zur Durchführung von Risikobewertungen für Schiffe. Der ISPS-Code (Teil A und B, jeweils Nr. 8) gibt verbindlich vor, was eine Risikobewertung für das Schiff mindestens beinhalten muss.

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