Gefährliche Stoffe (HNS)

Versicherung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See

Unfälle mit Seeschiffen, die gefährliche und schädliche Stoffe (Hazardous and Noxious Substances - HNS) befördern, führen oft zu erheblichen Schäden. Aus diesem Grund wurde das internationale HNS-Übereinkommen 2010 verabschiedet und tritt am 29.11.2027 in Kraft. In Deutschland wird es mit dem HNS-Gesetz umgesetzt werden.

Dadurch ergibt sich eine weitere Versicherungspflicht für Schiffseigentümer, die HNS befördern. Das Erfüllen dieser Versicherungspflicht müssen Sie mit einer Versicherung oder sonstigen finanziellen Sicherheit nachweisen. Das BSH stellt eine entsprechende HNS-Pflichtversicherungsbescheinigung aus, die das Vorhandensein der Versicherung oder sonstigen finanziellen Sicherheit bestätigt (HNS-Pflichtversicherungsbescheinigungsverordnung).

Anträge auf das Ausstellen einer HNS- Pflichtversicherungsbescheinigung veröffentlichen wir demnächst hier.

Eine weitere Pflicht ist seit 2025 das Melden von Importen bestimmter Stoffe, die unter das Übereinkommen fallen (HNS-Mitteilungsverordnung). Weitere Informationen dazu finden Sie


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