Seemannsgarn Fragen

Nein, zumindest gibt es keine Rechtsvorschrift, die das vorschreibt. In der Realität zeigt sich sogar das Gegenteil: Nach einer Studie schwedischer Wissenschaftler aus dem Jahr 2012 sind die Überlebenschancen von Frauen bei Schiffsunglücken sogar schlechter als die von Männern. Die Forscher untersuchten 18 Schiffsuntergänge von 1852 bis 2011.

Aber woher kommt der weitverbreitete Glaube, dass bei Schiffsuntergängen Frauen und Kinder zuerst gerettet werden müssen? Neben traditionellen Moralvorstellungen scheint vor allem der Untergang der Titanic 1912 die Vorstellung von "Ritterlichkeit auf See" geprägt zu haben. Damals gab der Kapitän den Befehl, Frauen und Kinder zuerst zu retten. Tatsächlich starben bei diesem Unglück dreimal so viele Männer wie Frauen. Bei nachfolgenden Schiffsuntergängen galt aber wieder: "Jeder ist sich selbst der Nächste".

(Stand 06/2026)

Schiffe haben keine "Handbremse" und brauchen aufgrund ihrer Trägheit sehr lange, bis sie aus voller Fahrt zum Stillstand kommen. Wie lange genau, das ist individuell: Die Aufstoppdistanz – so nennt man bei Schiffen den Bremsweg – hängt von der Geschwindigkeit und der Masse des Schiffes (Eigengewicht und Ladung) sowie der Leistung der Maschine ab.

Nach den Vorgaben der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation IMO muss ein Schiff aus voller Fahrt innerhalb von 15 Schiffslängen zum Stehen kommen, in Ausnahmefällen sind auch 20 Schiffslängen zulässig. Ein 350 m langes Großcontainerschiff muss also innerhalb von gut 5 Kilometern zum Stillstand kommen.

Es gibt Formeln, mit denen sich das Stoppverhalten für verschiedene Schiffstypen grob berechnen lässt. Auf jedem Schiff müssen die Aufstoppzeiten und -distanzen auf der Brücke verfügbar sein, damit jeder Kapitän das Bremsverhalten seines Schiffes kennt.

Aber wie stoppt man nun ein Schiff, wenn es keine Bremse gibt? Im Normalfall wird die Maschine auf "volle Kraft zurück" gesetzt. Je nach Reaktionszeit der Maschine und den Strömungsverhältnissen am Ruder kann es bei manchen Schiffen allerdings effektiver sein, die Maschine zu stoppen und das Schiff dann einfach auslaufen zu lassen.

Bei all dem stellt sich natürlich die Frage: Sind die kilometerlangen Aufstoppdistanzen von großen Schiffen nicht ein Sicherheitsproblem? In der Regel glücklicherweise nicht: Dank Radar, dem automatischen Identifikationssystem AIS und der maritimen Verkehrsüberwachung vor allem in Küstennähe hat jeder Kapitän genügend Möglichkeiten, durch rechtzeitige Rudermanöver Kollisionen mit anderen Schiffen oder Hindernissen zu vermeiden.

(Stand 06/2026)

Lange dachte man, die Erzählungen von riesengroßen, wie aus dem Nichts auftauchenden Einzelwellen wären der Fantasie von Seeleuten zuzuschreiben:  Geschichten von krachenden Kaventsmännern fesseln eben die Zuhörer.

Vor rund vierzig Jahren gelang dann erstmals der wissenschaftliche Nachweis, dass es solche Wellen wirklich gibt. 1995 wies die norwegische Offshore Plattform "Draupner" eine gigantische, fast 26 Meter hohe Einzelwelle auf der Nordsee nach.

Heute weiß man: Monsterwellen – auch Freak Waves oder Rogue Waves genannt – sind seltene, aber reale Phänomene. Oft sind solche Wellen zwischen 20 oder sogar über 30 Meter hoch – deutlich höher als die Umgebungswellen – und wirken nicht harmonisch geschwungen, sondern fast steil wie eine Wand. Dies und die Tatsache, dass sie wie aus dem Nichts auftreten, machen Monsterwellen zu einer der gefährlichsten Naturerscheinungen auf See. Sie können Schiffe schwer beschädigen oder sogar zum Sinken bringen.

Durch moderne Technik wie satellitengestützte Datenerfassung, ozeanografische Bojen oder Offshore-Plattformen sind Monsterwellen heute auch in abgelegenen Gegenden messbar. Und man weiß auch, dass sie durch physikalische Gesetzmäßigkeiten entstehen: Zum Beispiel, wenn sich Wellen zufällig mal exakt überlagern, oder wenn Wellen durch Wind und Gegenströmungen aufgestaut werden. Oft sind es verschiedene physikalische Effekte der Ozeanoberfläche, bei denen Wellen sich gegenseitig beeinflussen. Bisher ist es schwierig, die Ursachen einer Monsterwelle im Nachhinein konkret zu gewichten. Doch daran wird gearbeitet:

Die Vermessung der Ozeane geschieht immer kleinteiliger und exakter und es gibt Forschungsvorhaben, um mithilfe der gemessenen Daten und KI-Auswertung vorherzusagen, wo sich solch eine Welle aufbauen könnte. Auch wenn es bei der Vorhersage nur um wenige Minuten geht: Für die Schiffsführung macht es einen Unterschied, ob sie von einer Wasserwand komplett überrumpelt wird oder sich mental und auch real darauf vorbereiten kann.

Wer jetzt Lust auf mehr Infos zu diesem Thema bekommen hat, hier ein paar weiterführende Links:

(Stand 06/2026)

Es klingt so schön, aber nein: Nach deutschem Recht dürfen Kapitäne keine Ehen an Bord ihrer Seeschiffe schließen – nur Standesbeamten haben das Recht dazu.

Und auch Standesbeamte dürfen eine rechtskräftige Trauung nur dann auf einem Schiff durchführen, wenn das zuständige Standesamt das Schiff offiziell als Trauort anerkannt hat. Das Schiff muss sich während der Trauung in dem jeweiligen (deutschen) Standesamtsbezirk befinden. Da deutsche Seegewässer nur im Ausnahmefall in Gemeindegebiete eingegliedert sind, finden Trauungen auf Schiffen in der Regel in den zur Kommune gehörenden Häfen statt. 

Andere Staaten wie Malta, die Bermudas und Bahamas erlauben dagegen Kapitänen auf Schiffen unter ihrer Flagge Eheschließungen in internationalen Gewässern. Beispielsweise können Paare an Bord der "Mein Schiff"-Flotte des Kreuzfahrtanbieters TUI Cruises heiraten - allerdings nach maltesischem Recht, da die Schiffe unter der Flagge Maltas fahren.

Im Vergleich zu einer deutschen Hochzeit sind – für deutsche Brautpaare – dann aber mehr Formalitäten notwendig. Zum Beispiel müssen die Unterschriften unter dem Hochzeitsdokument von einem Notar beglaubigt werden und es sind eine oder mehrere Apostillen (Dokumente zur Beglaubigung der Echtheit) erforderlich. Wer außerdem eine deutsche Heiratsurkunde benötigt oder später seine Steuerklasse wechseln will, der muss dafür seine Ehe beim zuständigen deutschen Standesamt im Eheregister nachbeurkunden lassen.

Wer's genauer wissen will, hier noch die deutschen Rechtsgrundlagen:

(Stand 06/2026)

Aus Spielfilmen kennt man emotionale Szenen, in denen Angehörige die Asche ihrer Verstorbener vom Strand oder von einem Schiff aus im Meer verstreuen. In der Realität ist das so nicht erlaubt.

In Deutschland dürfen Seebestattungen nur in dafür ausgewiesenen Seegebieten außerhalb der Dreimeilenzone in der Nord- und Ostsee stattfinden. Diese Beisetzungsgebiete außerhalb von Fischerei- und Wassersportgebieten werden durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter festgelegt.

Soll die Urne außerhalb des deutschen Küstenmeeres (seewärts der 12sm-Zone) beigesetzt werden, ist eine Genehmigung des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erforderlich, die üblicherweise von einem Bestattungsunternehmen beantragt wird (siehe Infoblatt des BSH).

Die Seebestattung ist nur mit einer Seeurne zulässig, die sich im Meerwasser innerhalb von drei Tagen vollständig auflöst. Damit die Urne schnell zu Boden sinkt und nicht an der Wasseroberfläche schwimmt, wird sie mit Kies, Sand oder Wasser beschwert.

Die Koordinaten der Beisetzungsstelle, die persönlichen Daten des Verstorbenen sowie der Zeitpunkt der Bestattung werden im Logbuch des Schiffes vermerkt werden, von dem aus die Seebestattung erfolgt.

(Stand 06/2026)

Footer Welle