Haftung
- Müssen bei der Umbenennung eines Schiffes ein Antrag auf eine neue Haftungsbescheinigung und eine neue Antragsvollmacht eingereicht werden?
Ja: Wenn ein Schiff umbenannt wird, sind ein neuer Antrag auf Ausstellung einer Haftungsbescheinigung sowie eine neue Antragsvollmacht erforderlich.