Haftung

  • Müssen bei der Umbenennung eines Schiffes ein Antrag auf eine neue Haftungsbescheinigung und eine neue Antragsvollmacht eingereicht werden?

Ja: Wenn ein Schiff umbenannt wird, sind ein neuer Antrag auf Ausstellung einer Haftungsbescheinigung sowie eine neue Antragsvollmacht erforderlich.

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