Arbeitsplätze in Fernsteuerzentralen

Arbeitsplätze in Fernsteuerzentralen müssen folgendermaßen gestaltet sein: 

  • Fernsteuerpersonal muss jederzeit über ein umfassendes Situationsbewusstsein ("situational awareness") verfügen und sicher in den Schiffsbetrieb eingreifen können. Insbesondere müssen sämtliche relevanten Alarm-, Kamera- und Sensordaten visuell und akustisch wahrnehmbar sein; das Fahrzeug und dessen Umgebung muss umfassend überwacht werden können. Kurs-, Geschwindigkeits-, Positions-, Kamera- und Sensordaten müssen dabei so dargestellt werden, dass sie (einem unmittelbaren Betrieb an Bord vergleichbar) aktuell und detailgenau sind.
  • Einzelne Ausfälle von Verbindungen, Prozessoren oder Anzeigeeinheiten dürfen nicht zu unsicheren oder irreführenden Informationen führen. Bedienelemente kritischer Systeme müssen gegen unbeabsichtigtes Betätigen gesichert sein, zugleich jedoch eine schnelles Bedienen in Notfällen ermöglichen.
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