1/27 – Durchschnitts-Heuern
Die Durchschnitts-Heuern werden zum 1.1.2027 abgeschafft. Damit können Reedereien für Seeleute die gleichen Lohnabrechnungsprogramme wie für Land-Arbeitnehmer nutzen.
Bisher berechneten sich die Sozialversicherungsbeiträge für Seeleute auf deutschflaggigen Seeschiffen nicht nach deren tatsächlichen Einkommen, sondern nach den sogenannten Durchschnittsheuern. Diese D-Heuern sind Durchschnittswerte für Heuern, die von einem Ausschuss der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) auf der Grundlage der Tarifverträge für die deutsche Seeschifffahrt festgesetzt werden.
Am 6.11.2025 hat der Bundestag in dritter Lesung das SGB VI-Anpassungsgesetz beschlossen, das in Artikel 9 Absatz 4 die Abschaffung der Durchschnittsheuern enthält. Dieser Teil des Gesetzes tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit wird dem Wunsch der Reedereien nach einer ausreichenden Übergangsfrist für die Umstellung der Heuerabrechnung entsprochen.
Das Gesetz regelt die Umstellung des Melde- und Beitragsverfahrens für Seeleute von den Durchschnittsheuern auf das tatsächliche Entgelt. Für Seeleute gelten ab 2027 die gleichen Regelungen für die Berechnung und Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen wie in allen anderen Wirtschaftszweigen. Nach der Gesetzesbegründung wird die Abschaffung der Durchschnitts-Heuern zu keinen Nachteilen für Seeleute führen. Die Umstellung gilt für alle Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung.
Durch die Aufhebung der bisherigen Sonderregelung für Seeleute können Reedereien zukünftig die gleiche Standardsoftware wie für die Abrechnung von Land-Arbeitnehmern nutzen.