Darf ein Kapitän eine Ehe an Bord eines Seeschiffes schließen?

Es klingt so schön, aber nein: Nach deutschem Recht dürfen Kapitäne keine Ehen an Bord ihrer Seeschiffe schließen – nur Standesbeamten haben das Recht dazu.
Und auch Standesbeamte dürfen eine rechtskräftige Trauung nur dann auf einem Schiff durchführen, wenn das zuständige Standesamt das Schiff offiziell als Trauort anerkannt hat. Das Schiff muss sich während der Trauung in dem jeweiligen (deutschen) Standesamtsbezirk befinden. Da deutsche Seegewässer nur im Ausnahmefall in Gemeindegebiete eingegliedert sind, finden Trauungen auf Schiffen in der Regel in den zur Kommune gehörenden Häfen statt.
Andere Staaten wie Malta, die Bermudas und Bahamas erlauben dagegen Kapitänen auf Schiffen unter ihrer Flagge Eheschließungen in internationalen Gewässern. Beispielsweise können Paare an Bord der "Mein Schiff"-Flotte des Kreuzfahrtanbieters TUI Cruises heiraten - allerdings nach maltesischem Recht, da die Schiffe unter der Flagge Maltas fahren.
Im Vergleich zu einer deutschen Hochzeit sind – für deutsche Brautpaare – dann aber mehr Formalitäten notwendig. Zum Beispiel müssen die Unterschriften unter dem Hochzeitsdokument von einem Notar beglaubigt werden und es sind eine oder mehrere Apostillen (Dokumente zur Beglaubigung der Echtheit) erforderlich. Wer außerdem eine deutsche Heiratsurkunde benötigt oder später seine Steuerklasse wechseln will, der muss dafür seine Ehe beim zuständigen deutschen Standesamt im Eheregister nachbeurkunden lassen.
Wer's genauer wissen will, hier noch die deutschen Rechtsgrundlagen:
(Stand 06/2026)