Leistungsprüfung und Wartung autonomer Fahrzeuge

Unbemannte Fahrzeuge müssen so ausgelegt sein, dass sie vorgesehene Fahrten oder Teilstrecken ohne routinemäßige Wartungsmaßnahmen an den autonomen Systemen durchführen können. Für kritische Systeme muss ein geeignetes Überwachungs- und Wartungskonzept vorgehalten werden. Das Wartungspersonal muss im Hinblick auf die besonderen Risiken bei Betrieb und Instandhalten unbemannter Fahrzeuge entsprechend geschult werden. Wartungsarbeiten während der Fahrt sind nur im Einzelfall und mit Genehmigung zulässig; insbesondere wenn geeignete Sicherheitsmaßnahmen wie der Einsatz eines Begleitschiffes gewährleistet sind.

Konkrete Anforderungen an Bau- und Ausrüstung

Konkrete einzelne Anforderungen an Bau- und Ausrüstung der Fahrzeuge ergeben sich aus den allgemeinen technischen Regeln der Anlage 1a zur SchSV für den jeweiligen Fahrzeugtyp sowie aus speziellen Anforderungen für den autonomen Betrieb, die noch entwickelt werden müssen. Inwieweit von den bestehenden Vorschriften abgewichen wird, hängt von dem jeweiligen Einsatzkonzept ab und insbesondere auch davon, ob Menschen an Bord sind.

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