7/16 – Schiffsbesetzung
Statt 4 EU-Schiffsoffizieren ist nur noch 1 EU-Schiffsoffizier bei größeren deutschflaggigen Schiffen verpflichtend; der Schiffsmechaniker ist nicht mehr vorgeschrieben.
Seit dem 1.7.2016 muss auf größeren Handelsschiffen unter Deutscher Flagge nur noch der Kapitän und ein Schiffsoffizier EU-Staatsbürger sein. Zuvor waren auf Schiffen über 8.000 BRZ bis zu vier EU-Schiffsoffiziere vorgeschrieben.
Zudem ist die bisherige Verpflichtung entfallen, auf Handelsschiffen unter Deutscher Flagge einen Schiffsmechaniker an Bord zu haben. Der Verband Deutscher Reeder hat sich für seine Mitgliedsunternehmen verpflichtet, die bestehenden ungekündigten, unbefristeten Arbeitsverhältnisse von Schiffsmechanikern nicht in Frage zu stellen und weiterhin Ausbildungsplätze für Schiffsmechaniker zur Verfügung zu stellen.
Die Änderung ist Teil eines Maßnahmenpaketes, mit dem die Bundesregierung die Attraktivität der Deutschen Flagge erhöhen will.