Ergänzende Leistungen
Zu den wichtigsten ergänzenden Leistungen zur Teilhabe zählt das Übergangsgeld. Es stellt die wirtschaftliche Versorgung bei einer medizinischen Leistung zur Rehabilitation des Versicherten und seiner Familie sicher.
Das Übergangsgeld ist kein fester Betrag sondern richtet sich nach dem Einkommen des Versicherten. Es beträgt für Versicherte ohne Kinder 68 % , mit mindestens einem Kind 75 % des letzten Nettoarbeitsentgelts. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden während des Bezugs von Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger bezahlt.
Neben dem Übergangsgeld gibt es noch weitere ergänzende Leistungen zur Teilhabe, unter anderem:
- Rehabilitationssport (ärztlich verordnet)
- Reisekosten
- Betriebs-, Haushaltshilfen und Kinderbetreuungskosten