Leistungen an Hinterbliebene

Sterben Versicherte an den Folgen eines Versicherungsfalls haben die Hinterbliebenen Anspruch auf

  • Sterbegeld und Erstattung von Überführungskosten sowie
  • Hinterbliebenenrenten.

Zu den Hinterbliebenenrenten zählen:

  • Witwen- und Witwerrenten,
  • Waisenrenten und
  • Renten für nahe Verwandte.
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