Leistungen an Hinterbliebene
Sterben Versicherte an den Folgen eines Versicherungsfalls haben die Hinterbliebenen Anspruch auf
- Sterbegeld und Erstattung von Überführungskosten sowie
- Hinterbliebenenrenten.
Zu den Hinterbliebenenrenten zählen:
- Witwen- und Witwerrenten,
- Waisenrenten und
- Renten für nahe Verwandte.