Privates bewaffnetes Wachpersonal
Vorraussetzungen für Bewachungsunternehmen
Reedereien, die auf Seeschiffen unter deutscher Flagge Bewachungsunternehmen mit privatem bewaffneten Wachpersonal gegen Piraterie einsetzen möchten, müssen auf Folgendes achten:
Zulassung des Bewachungsunternehmens
Das Bewachungsunternehmen, bei dem das bewaffnete Sicherheitspersonal angestellt ist, muss eine Zulassung des BAFA (Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) haben. Für das Erteilen dieser Zulassung ist das BAFA in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei zuständig. Ansprechpartner für die Bewachungsunternehmen ist ausschließlich das BAFA.
Auf der Website des BAFA finden Sie im Bereich "Außenwirtschaft" weitere Informationen zur Seeschiffbewachung. Dort finden Sie auch eine Liste der aktuell zugelassenen Bewachungsunternehmen sowie weitere Informationen zum Zulassungsverfahren.
Waffenrechtliche Erlaubnis für Bewachungsunternehmen
Zusätzlich benötigen alle Bewachungsunternehmen eine waffenrechtliche Erlaubnis; eine sogenannte Waffenbesitzkarte (nach § 28a Waffengesetz). Weitere Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie auf der Website des BAFA unter "Seeschiffbewachung" (als letzten Punkt unter der Überschrift "Zum Antragsverfahren").

Zusatz zum Gefahrenabwehrplan auf dem Schiff
Für den Einsatz von privatem bewaffneten Wachpersonal an Bord eines Schiffes unter deutscher Flagge benötigt eine Reederei oder ein anderes Unternehmen einen genehmigten Zusatz zum Gefahrenabwehrplan auf dem Schiff (gemäß See-Eigensicherungsverordnung). Diese Genehmigung erteilt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie. Sie soll längstens zwei Jahre gültig sein und insbesondere sicherstellen, dass
- nur privates bewaffnetes Wachpersonal der vom BAFA zugelassenen Bewachungsunternehmen an Bord eingesetzt wird und
- die "Vorläufigen Leitlinien für Reeder, Schiffsbetreiber und Schiffsführer über den Einsatz von bewaffnetem privaten Wachpersonal an Bord von Schiffen im Hochrisikogebiet" (MSC.1/Circ. 1405/Rev.2) beachtet werden.
Hier finden Sie
Den Antrag müssen Sie eigenhändig unterschreiben, können ihn dann aber einscannen und per E-Mail an das BSH senden.
Meldepflichten
Reedereien müssen den Einsatz von privatem bewaffneten Wachpersonal an Bord von Seeschiffen unter deutscher Flagge an den deutschen Point of Contact (PoC) in Cuxhaven melden. Außerdem müssen Reedereien ihre Seeschiffe, welche pirateriegefährdete Seegebiete befahren (Seegebiete der Gefahrenstufen 2 oder 3), bei den bestehenden international eingerichteten Meldesystemen (MSCIO, UKMTO) anmelden. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Meldepflichten.