Verbindung zwischen autonomem Fahrzeug und Fernsteuerzentrale
Der Schiffseigner bzw. der Betreiber muss im Rahmen einer praktischen Erprobung nachweisen, dass das autonome Fahrzeug Befehle der Fernsteuerzentrale unter sämtlichen vorgesehenen Betriebs-, Wetter- und Entfernungsbedingungen zuverlässig empfängt und sicher ausführt. Hierfür müssen insbesondere gewährleistet sein: eine stabile Kommunikationsverbindung, ausreichende Datenbandbreite, geringe Latenzzeiten sowie ein Schutz vor elektromagnetischen Störungen. Alarm-, Notfall- und Steuerungsdaten müssen korrekt übertragen, priorisiert verarbeitet und fortlaufend überwacht werden.
Zudem müssen sämtliche zwischen Fahrzeug und Fernsteuerzentrale übertragenen Daten validiert werden, um deren Integrität und richtige Reihenfolge sowie das fehlerfreie Verarbeiten von Befehlen sicherzustellen. Kritische Systeme müssen aus der Ferne wiederhergestellt werden können.
Das Fahrzeug muss auch sicher steuerbar und manövrierfähig bleiben
- bei einer Übergabe der Kontrolle/Überwachung von einem Arbeitsplatz zu einem anderen bzw. von einer Fernsteuerzentrale zu einer anderen sowie
- bei einer erhöhten Datenlatenz oder einem Wechsel des Datenübertragungskanals.
Befehls- und Kontrollfunktionen dürfen dabei jeweils nur einem verantwortlichen Arbeitsplatz zugeordnet sein. Übergaben von Steuerungs- und Kontrollfunktionen sowie Wachwechsel müssen nach einem festen Prozedere und unter adäquater Informationsweitergabe erfolgen und dokumentiert werden.