Fortbestand der Befähigung Nautik

  • Für eine Gültigkeitsverlängerung müssen Kapitäne und nautische Schiffsoffiziere bestimmte erforderliche Seefahrtzeiten nachweisen.
  • Wenn Sie auf Schiffen tätig waren, die den Anforderungen an die Gültigkeitsverlängerung nicht genügen, können Sie die fehlende erforderliche Seefahrtzeit "ersetzen" durch die Teilnahme an einem Lehrgang.
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