6/16 – Lohnsteuer-Einbehalt
Reedereien brauchen für ihre Seeleute auf deutschflaggigen Handelsschiffen keine Lohnsteuer an das Finanzamt abführen (Erhöhung des Einbehalts von 40% auf 100%).
Seit Juni 2016 brauchen Reeder für Seeleute, die auf Handelsschiffen unter Deutscher Flagge tätig sind, keine Lohnsteuer mehr abführen. Damit ist der Lohnsteuer-Einbehalt von zuvor 40% auf 100% erhöht worden.
Grundlage für die Änderung ist das Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt vom 24. Februar 2016 (BGBl. I S. 310). Durch das Gesetz ist auch die bisherige 183-Tage-Regelung entfallen; Besatzungsmitglieder müssen nicht mehr in einem 183 Tage dauernden Heuerverhältnis stehen, damit ihr Reeder den Steuervorteil nutzen darf.
Mit dem Gesetz lösen die Bundesregierung und die Bundesländer ihr Versprechen ein, die Deutsche Flagge wettbewerbsfähiger zu machen. Die Reeder ziehen bei ihren Seeleuten wie bisher die volle Lohnsteuer von der Heuer ab, dürfen dann aber diese Lohnsteuer komplett für sich einbehalten. Damit werden die deutschen Reeder gegenüber ausländischen Schifffahrtsunternehmen gleichgestellt, die keine Lohnsteuer für ihre Seeleute zahlen müssen.