Besatzung
- Was ist der Unterschied zwischen dem Seearbeitsübereinkommen (MLC) und dem Seearbeitsgesetz?
Das Seearbeitsübereinkommen (Maritime Labour Convention, kurz: MLC) ist ein internationaler völkerrechtlicher Vertrag, der weltweit Mindeststandards für die Arbeits- und Lebensbedingungen von Seeleuten setzt. Das Seearbeitsgesetz ist ein deutsches Gesetz, mit dem die internationalen Vorgaben in nationales Recht umgesetzt wird.
- Wie muss ein Heuervertrag aussehen, damit er konform mit dem Seearbeitsübereinkommen und dem Seearbeitsgesetz ist?
Die Mindestinhalte eines Heuervertrages sind in § 28 des Seearbeitsgesetzes geregelt. Als Hilfestellung haben wir einen Muster-Heuervertrag für die deutsche Flagge entwickelt.
- Wer ist für die Zulassung von privaten Arbeitsvermittlungsdiensten für Seeleute zuständig?
Für private Arbeitsvermittler für Seeleute ist der jeweilige Staat, in dem das Unternehmen seinen Geschäftssitz hat, zuständig. Vermittlungsdienste benötigen nur eine Zulassung des jeweiligen Sitzstaates. Vermittlungsdienste für Seeleute mit Sitz in Deutschland benötigen eine Zulassung der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr. Weitere Informationen dazu finden Sie bei uns unter "Arbeitsvermittlung Seeleute".
- Wie muss ich ein Schiff unter deutscher Flagge besetzen?
Die Schiffsbesetzung variiert von Schiff zu Schiff. Nach der Schiffsbesetzungsverordnung muss der Kapitän immer ein Staatsbürger eines EU- oder EWR-Staates sein, aber eine pauschale Vorgabe für eine Minimal-Besatzung je nach Schiffstyp und Fahrtgebiet gibt es nicht. Der Reeder macht einen Besetzungsvorschlag, den die Verwaltung prüft. Die Fachleute der Dienststelle Schiffssicherheit beraten Sie gerne. Unter Schiffsbesetzung finden Sie dazu weitere Informationen.
- Gilt auf einem Schiff unter deutscher Flagge automatisch deutsches Tarifrecht?
Nein, der deutsche Heuertarifvertrag See (HTV See) und der Manteltarifvertrag See (MTV See) gilt nur, wenn sowohl der Reeder in der Tarifgemeinschaft des Verbandes Deutscher Reeder ist als auch der Seemann Mitglied der Seeleutegewerkschaft ver.di ist (sogenannte doppelte Tarifbindung). Ausführliche Informationen zur Anwendung und Rechtswirkung von Tarifverträgen in der Seeschifffahrt finden Sie auf unserer Website.
- Wieviel Urlaub und Ausgleich für Überstunden und Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit steht mir als Seemann auf Schiffen unter deutscher Flagge zu?
Jeder Seemann hat einen Mindestanspruch von 30 Kalendertagen Urlaub pro Jahr (§ 57 des Seearbeitsgesetzes). Je nach individueller Arbeitsleistung kommen noch Ausgleichstage für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (§ 52 des Seearbeitsgesetzes) und für Überstunden hinzu. In der Praxis wird dieser Freizeitausgleich häufig zusammen mit dem Urlaub gewährt. Beispielsweise sieht der Manteltarifvertrag See (MTV-See) einen pauschalisierten Urlaub/Freizeitausgleich von 12,5 Tagen/Monat vor. In diesem Fall sind alle Ansprüche des Seemanns auf Urlaub, Freizeit- und Überstundenausgleich abgegolten.