Overriding authority

Unabhängig von der jeweiligen Betriebsart bleiben Verantwortung und Entscheidungsbefugnis jederzeit bei dem Schiffsführer über den jedes autonome Fahrzeug verfügen muss. Soweit Entscheidungen Sicherheit und betriebliche Abläufe an Bord betreffen, haben Einschätzung und Entscheidung der Besatzung an Bord Vorrang gegenüber Einschätzung und Entscheidung des Fernsteuerpersonals.

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