Gefahrenabwehr
- Alle Seeleute müssen die Grundausbildung in der Gefahrenabwehr (SRT) absolvieren.
- Kapitäne und Schiffsoffiziere müssen für den Dienst als Beauftragter für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff den Lehrgang SSO sowie eine Seefahrtzeit von 12 Monaten auf Schiffen, die dem ISPS-Code unterliegen, absolvieren.
- Diese Lehrgänge müssen nur einmal absolviert werden; eine Auffrischung ist nicht erforderlich.