Sicherheitsmanagementsystem und Cybersicherheit
Grundsätze
Für autonome Fahrzeuge sowie die zugehörigen Fernsteuerzentralen muss ein dokumentiertes Sicherheitsmanagementsystem entsprechend dem ISM-Code vorgehalten werden. Sofern Fahrzeug und Fernsteuerzentrale von unterschiedlichen Betreibern geführt werden, sind die jeweiligen Sicherheitsmanagementsysteme aufeinander abzustimmen. Sämtliche sicherheitsrelevanten Unterlagen müssen an den jeweiligen Kontrollpositionen verfügbar sein.
Cybersicherheit
Für unbemannte Fahrzeuge müssen angemessene Cybersicherheitsmaßnahmen vorgesehen werden, um sichere Kommunikationsverbindungen zwischen Fahrzeug und Fernsteuerzentrale zu gewährleisten sowie Cyberangriffe und sonstige Cybervorfälle zu verhindern. Hierzu müssen Eigner bzw. Betreiber insbesondere Verfahren zum Autorisieren von Verbindungen, zum Wiederherstellen von Systemen nach Cyberangriffen, zum Herstellen eines sicheren Betriebszustands sowie Notfallpläne für den Ausfall kritischer Systeme entwickeln.
Kritische Ausrüstung
Der Eigner bzw. der Betreiber muss die kritischen Systeme des Fahrzeugs identifizieren sowie geeignete Maßnahmen und Redundanzen für deren Ausfall festlegen:
- Antriebs- und Steuerungssysteme müssen so ausgelegt sein, dass unter allen zu erwartenden Betriebsbedingungen eine sichere Steuerbarkeit und Mindestmanövrierfähigkeit gewährleistet bleibt.
- Kritische Systeme müssen über eine Primär- und Notstromversorgung verfügen, deren Funktionsfähigkeit durch regelmäßige Test- und Wartungsprogramme sichergestellt werden muss. Die Notstromversorgung muss eine Funktionsfähigkeit für mindestens drei Stunden sicherstellen.
- Für sämtliche programmierbaren elektronischen Systeme und Softwareanwendungen von Fahrzeugen und Fernsteuerzentralen müssen geeignete Versionskontrollen implementiert werden. Zugriffsrechte müssen abgestuft nach Funktion und Qualifikation vergeben werden. Daten, Software und Hardware müssen vor unbefugtem oder unbeabsichtigtem Verändern geschützt werden.
Im ConOps müssen kritische Ausrüstung definiert und bei einem Ausfall dieser Ausrüstung zu treffende Maßnahmen bzw. Redundanzen beschrieben werden.