Deutsche Flagge lässt elektronische Schiffstagebücher zu

Schiffstagebücher auf Seeschiffen unter deutscher Flagge können auch elektronisch geführt werden. Die BG Verkehr hat die Software zweier Hersteller für ein E-Seetagebuch zugelassen. Auch digitale MARPOL-Tagebücher können genehmigt werden. (07.04.2022)

Elektronisches Schiffstagebuch zugelassen © MARSIGDie Digitalisierung auf Seeschiffen nimmt immer mehr zu. Dazu gehören auch Tagebücher auf Seeschiffen. Wurden die umgangssprachlich auch Logbücher genannten Aufzeichnungen bisher traditionell in Papierform geführt, wächst auch hier die Nachfrage nach digitalen Angeboten.

Die Deutsche Flagge reagiert auf diesen Trend und hat die Software von zwei Herstellern für ein elektronisches Seetagebuch zugelassen. Es handelt sich um das elektronische Schiffstagebuch "Anschütz eLog" des Kieler Unternehmens Raytheon Anschütz GmbH (zugelassen seit dem 8.2.2021) sowie um das Schiffs- und Maschinentagebuch "Searecs" der Rostocker Firma MARSIG (zugelassen seit dem 2.2.2022)..Reedereien können diese Software an Bord ihrer deutschflaggigen Seeschiffe einsetzen und damit das bisherige Papier-Seetagebuch ersetzen.

Die Deutsche Flagge setzt bei ihrer Zulassung bewusst auf die beiden internationalen technischen Vorgaben ISO 21745 und die IMO-Entschließung MEPC.312(74) - es gibt also keine deutschen Sonderstandards. Die Zulassung erfolgt durch die BG Verkehr/Dienststelle Schiffssicherheit, die technische Prüfung übernimmt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) oder eine anerkannte Klassifikationsgesellschaft.

Mit dem Zulassungsverfahren ist die gesamte Bandbreite von Tagebüchern auch in digitaler Form möglich:

-    Schiffstagebücher mit dem Brückenbuch als Nebenbuch,

-    Maschinentagebücher mit dem Peil- und dem Manöverbuch als Nebenbücher,

-    MARPOL-Tagebücher im Umweltschutzbereich mit dem Öl-, dem Ladungs- und dem Mülltagebuch als die wichtigsten Tagebücher und

-    medizinische Tagebücher (Krankentagebuch, Betäubungsmittelbuch).

Zusätzlich zu der produktbezogenen Zulassung können Reedereien wunschgemäß auch eine schiffsbezogene Zulassung von MARPOL-Tagebüchern bei der BG Verkehr beantragen. Eine solche zusätzliche Zulassung sieht die Entschließung MEPC.312(74) des Meeresumweltausschusses der IMO ausdrücklich vor. Die BG Verkehr stellt auf Antrag eine Zulassung für das jeweilige Schiff aus – natürlich als E-Zeugnis.

Die BG Verkehr hat weitere Informationen zu ihrem Zulassungsverfahren für elektronische Tagebücher in einer Information zusammengefasst. Außerdem gibt es hier eine Auflistung der bisher zugelassenen elektronischen Tagebücher