Flexiblere Schiffsbesetzung
Ab sofort können Reedereien ihre deutschflaggigen Schiffe auch mit Kapitänen aus Nicht-EU-Staaten besetzen. Dafür müssen sie neue Ausbildungsplätze schaffen. Die Genehmigung der BG Verkehr gilt reedereibezogen und kann mit einer Laufzeit von bis 5 Jahren ausgestellt werden.
Ausflaggungen verhindern und gleichzeitig Anreize für mehr Seefahrt-Ausbildung schaffen – das ist das Ziel der neuen flexibleren Schiffsbesetzung, die am 11. September durch eine Änderung der Schiffsbesetzungsverordnung in Kraft getreten ist. Ab sofort können damit Reedereien auf ihren deutschflaggigen Seeschiffen unter den u. g. Voraussetzungen auch Drittstaats-Kapitäne und -Schiffsoffiziere einsetzen.
Grundsätzlich gilt unter Deutscher Flagge weiterhin die Vorgabe eines EU-/EWR-Staatsbürgers als Kapitän sowie ab einer Schiffsgröße von 8.000 BRZ ein EU-/EWR-Schiffsoffiziers. Reedereien können aber nunmehr ihre deutschflaggigen Schiffe auch mit Kapitänen und Schiffsoffizieren besetzen, die keine EU-/EWR-Staatsangehörige sind (Drittstaatler).
Dafür ist eine Genehmigung der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr erforderlich, die unter 3 Voraussetzungen erteilt wird:
- Auf dem inländischen seemännischen Arbeitsmarkt ist kein EU-/EWR-Kapitän/Schiffsoffizier verfügbar (das war in den letzten Jahren immer der Fall).
- Der Reeder versichert gegenüber der BG Verkehr, dass er aktuell keinen Schiffsoffizier zum Kapitän befördern kann.
- Der Reeder richtet für jeden zu ersetzenden EU-/EWR-Kapitän oder -Schiffsoffizier 2 Ausbildungsstellen ein. Das können sein:
• Schiffsmechaniker-Auszubildende
• Offiziersassistenten (NOA, TOA, ETOA)
• Junioroffiziere (der Abschluss an einer deutschen Seefahrtschule liegt max. 5 Jahre zurück).
Liegen diese Voraussetzungen vor, erhält der Reeder von der BG Verkehr per Mail die Genehmigung, auch Nicht-EU/EWR-Kapitäne/-Schiffsoffiziere einzusetzen. Die Genehmigung wird der Reederei erteilt und ist nicht auf ein spezielles Schiff bezogen. Sie kann daher flexibel innerhalb der eigenen Flotte genutzt werden, so lange die Anforderungen an die Anzahl der zu schaffenden Ausbildungsplätze erfüllt sind. Die Genehmigung gilt zunächst für 6 Monate; richtet der Reeder die Ausbildungsstellen ein, verlängert die BG Verkehr die Genehmigung um weitere 54 Monate (= 5 Jahre abzüglich 6 Monate).
Pro Kapitän oder Schiffsoffizier müssen jeweils 2 Ausbildungsstellen geschaffen und dauerhaft besetzt gehalten werden. Bei Reedereien mit Schiffen ausschließlich unter 500 BRZ muss nur jeweils 1 neue Stelle geschaffen werden.
Weitere Einzelheiten zum neuen flexiblen Verfahren finden Sie auf in unserer Rubrik "Schiffsbesetzung".