Aktuelle Nachrichten
Am 29.09.2023 treffen sich im BSH in Hamburg Vertreterinnen und Vertreter der Wasserschutzpolizeien der Küstenbundesländer, der Staatsanwaltschaften, der BG-Verkehr, der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. (29.09.2023)
Der regelmäßige Austausch mit allen, deren Beschäftigte als Vollzugskräfte geltendes Recht in der Praxis umsetzen und kontrollieren, gewährleistet, dass dies möglichst einheitlich, effizient und effektiv geschieht.
Diesen Austausch bietet das BSH mit den regelmäßigen Vollzugskräftetreffen. Dabei stehen Fragestellungen rund um die Umsetzung von Umweltschutzvorgaben für die Seeschifffahrt auf der Agenda. Das BSH informiert dabei unter anderem über rechtliche Neuerungen. Besonders im Fokus steht dieses Jahr das Inkrafttreten der Hong-Kong-Konvention ab Mitte 2025, die nachhaltiges Schiffsrecycling fördern soll. Aber auch andere internationale Übereinkommen und deren nationale Umsetzung werden besprochen: die Durchführung von Schwefelkontrollen nach dem MARPOL-Übereinkommen (Anlage VI) und Herausforderungen beim Betrieb von Ballastwasserbehandlungsanlagen an Bord stehen ebenfalls auf dem Programm.
Weitere Informationen:
Die weltweiten Lieferketten hängen an der Schifffahrt, und die steht vor großen Herausforderungen: Dekarbonisierung bis 2050 ist das international vereinbarte Ziel. Auf der Nationalen Maritimen Konferenz wurde deutlich, dass die Industrie sehr rege nach Lösungen sucht. Die großen Aufgaben sind aktuell, Nachwuchskräfte zu gewinnen und alternative Kraftstoffe in ausreichender Menge zu erhalten. Die Bedeutung einer engen Verzahnung von Klimaschutz und Meeresforschung wird auch an dieser Stelle deutlich“, so BSH-Präsident Helge Heegewaldt. (28.09.2023)
Die maritime Wirtschaft sei die Lebensader der deutschen Gesellschaft, alles laufe über die Häfen. Waren sollen immer schneller und punktgenau bei Industrie und Endkundinnen und -kunden eintreffen. Sowohl die Corona-Pandemie als auch der Krieg zwischen Russland und Ukraine haben jedoch gezeigt, wie anfällig die Lieferketten sind, und wie abhängig wir von den Seewegen sind. Waren gelangen nur verlässlich zu Industrie und Verbrauchern, wenn die Seewege auch funktionieren.
BSH-Präsident Heegewaldt weiter: „Die Versorgungssicherheit der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft in Deutschland kann nur durch einen funktionierenden maritimen Sektor gewährleistet werden, das schließt auch die Energieversorgung ein. Dies ist eine gesamtdeutsche Aufgabe. Unternehmen in Süddeutschland sind genauso von den über die deutschen Seehäfen angelieferten Waren abhängig wie diejenigen in Westdeutschland und Ostdeutschland. Alle arbeiten mit per Schiff angelieferten Waren! Dessen müssen wir uns in ganz Deutschland noch stärker bewusst werden. Denn wir stehen vor großen Herausforderungen, beispielsweise im Bereich der Nachwuchsgewinnung. Gleichzeitig gilt es, die ambitionierten Ziele zum Klimaschutz umsetzen und den Sektor so für die Zukunft aufzustellen.“
50 Jahre MARPOL-Übereinkommen für eine umweltfreundlichere Schifffahrt
Der Weltschifffahrtstag der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (International Maritime Organisation – IMO) steht dieses Jahr unter dem Motto „MARPOL wird 50 – Unser Engagement geht weiter“. Das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-Übereinkommen) vom 02.11.1973 dient dem Schutz der Meeresumwelt. Das Motto unterstreicht, wie lange die Schifffahrt bereits darum ringt, die Verschmutzung der Meere durch Schifffahrt zu verhindern. Das Ziel der IMO „Dekarbonisierung der Schifffahrt bis 2050“ unterstreicht das weiter gestiegene Umweltbewusstsein der Organisation. Weltweite Übereinkommen sind in einem global agierenden und bedeutenden Sektor wie der Schifffahrt von großer Bedeutung. Zukunftsthemen wie auch Künstliche Intelligenz können nur auf internationaler Ebene effektiv geregelt werden.
Das BSH ist zuständig für die nationale Umsetzung
Das BSH nimmt vielfältige Aufgaben im Zusammenhang mit Schifffahrt und Umwelt wahr: Es ist zuständig für die Umsetzung des MARPOL-Übereinkommens in Deutschland, also die Verhütung der Umweltverschmutzung durch Schadstoffe, Müll, Abwasser oder Schiffsabgase. Auch für die Umsetzung internationaler Abkommen zur Vermeidung der Verbreitung nicht-einheimischer Arten durch Seeschiffe im Ballastwasser oder Biofouling ist das BSH verantwortlich.
Weitere Informationen:
Neue Formulare zu LNK und APK 2024 sind jetzt online
Ab sofort stehen die folgenden Antragsformulare auf dieser Website zur Verfügung:
Lohnnebenkostenförderung (LNK) 2024
Sie finden die Antragsformulare für die Lohnnebenkostenförderung 2024 auf der Seite Lohnnebenkosten
Der Antrag kann als elektronisches Formular über die Website online ausgefüllt werden, muss jedoch wie bisher ausgedruckt, unterschrieben und im Original beim BSH eingereicht werden.
Die Fördermittel für das nächste Jahr müssen bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden. Bei Antragseingang ab dem 01. Januar 2024 wird zur Ermittlung der Höhe des Zuschusses der Zeitraum bis Eingang des Antrages nicht berücksichtigt. Nach dem 30. September 2024 eingehende Anträge können nicht mehr in die Förderung einbezogen werden, da für sie die Ausschlussfrist gilt.
Sammelantrag Ausbildungsplatzförderung (APK) 2024
Sie finden den Sammelantrag auf Ausbildungsplatzförderung für Vertragsabschlüsse im Zeitraum 01.01.2024 – 31.12.2024 auf der Seite Ausbildungsplatzförderung
Bitte beachten Sie hier, dass zunächst der Sammelantrag auf Anerkennung der grundsätzlichen Förderfähigkeit gestellt und der Bescheid des BSH zum Sammelantrag abgewartet werden müssen, bevor Sie Ausbildungsverträge bzw. Heuerverträge abschließen. Anderenfalls ist eine Förderung nicht möglich.
Es wird empfohlen, im Sammelantrag eine großzügige Anzahl von Ausbildungsplätzen anzugeben. Diese Angabe verpflichtet Sie nicht dazu, diese in der angegebenen Anzahl auch tatsächlich zur Verfügung zu stellen, verhindert aber ggf. einen weiteren Sammelantrag für das laufende Kalenderjahr.
Für Rückfragen und bei Problemen mit dem Ausfüllen der Formulare steht Ihnen das Team der Schifffahrtsförderung gerne zur Verfügung. Sie erreichen es unter den bekannten Telefonnummern und über das Funktionspostfach schifffahrtsfoerderung@bsh.de
Wenn über die Seeschifffahrt berichtet wird, werden meistens große Containerschiffe gezeigt. Drei Studierende aus Bremerhaven sind jetzt in ihrem Studienprojekt einen anderen Weg gegangen und haben Seeleute interviewt. Herausgekommen sind berührende Geschichten vom häufig harten Alltag auf See – und über die engagierte Arbeit der Seemannsmissionen. (25.09.2023)
Den Seeleuten eine Stimme geben und Ihnen zuhören – das ist das Ziel des Studienprojektes "Seafarers World", das die drei Studierenden Anne Güpner, Klaas Rösch und Talea Mallon jetzt in Bremerhaven realisiert haben. Das Team studiert im 4. Semester Digitale Medienproduktion an der Hochschule Bremerhaven.
Die Studierenden haben mit vielen Seeleuten gesprochen, sowohl in der Seemannsmission Bremerhaven als auch an Bord. Die Interviews mit den häufig von den Philippinen stammenden Frauen und Männern geben einen Einblick in die Alltagswelt der Seeschifffahrt. Viele Seeleute lieben ihren Beruf, aber für fast alle ist Heimweh ein großes Thema.
Die Seemannsmissionen mit ihren Clubs und Freizeitmöglichkeiten sind für Seeleute eine wichtige Anlaufstation im Hafen. Ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte der Seeleute zu haben, die Möglichkeit, dank W-LAN die Angehörigen zumindest auf dem Bildschirm zu sehen und einfach einmal festen Boden unter den Füßen zu spüren – das und vieles anderes macht die Arbeit der Seemannsmissionen so wertvoll.
Allein die Seemannsmission Bremerhaven empfängt jedes Jahr rund 19.000 Seeleute. Um die Arbeit der Seemannsmission Bremerhaven auch in der Öffentlichkeit bekannter zu machen, haben die drei Studierenden in ihrem Projekt auch Werbeplakate entworfen. "Seemannsmission Bremerhaven: Zuhause, fern der Heimat" lautet beispielsweise ein Plakatmotiv, das im Sommer an verschiedenen Stellen in Bremerhavens Innenstadt zu sehen war.
„Wir denken viel zu wenig an die Seeleute“, sagt Klaas Rösch. Gut, dass er und seine beiden Kommilitoninnen Anne Güpner und Talea Mallon mit ihrem Projekt den Seeleuten eine Stimme geben.
Die Interviews mit den Seeleuten und die Werbeplakate sind auf https://seafarersworld.org zu finden.
Neue Stellenausschreibung: Zur Ausbildung als Besichtiger*in
Die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr sucht aktuell mehrere Personen für die Ausbildungen als Hafenstaatbesichtiger*in, Flaggenstaatinspektor*in, ISM-Auditor*in und MLC-Inspektorin im Bereich Deck und Maschine. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Die Einzelheiten finden Sie in der Stellenausschreibung und hier das wichtigste in Kürze:
Stellenbezeichnung |
Qualifikation |
Laufbahn |
Ort |
Ersch. Datum |
Fristende |
Stellenangebot |
---|---|---|---|---|---|---|
Ausbildung als PSC-Officer (PSCO) und Flaggenstaatsbesichtiger*in, ISM-Auditor*in und MLC-Inspektor*in (m/divers/w) am Standort Hamburg
|
Diplom-Wirtschaftsingenieur*in für Seeverkehr, |
Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages der Berufsgenossenschaften analog TVöD-Bund bzw. Besoldung nach A 12 BBesO |
Hamburg und Bremerhaven |
21.09.2023 |
20.10.2023 |
Läuft oder liegt ein Schiff quer zu den Wellen und kommt in spontanes, unkontrollierbares Aufschaukeln, ist das gefährlich. Künstliche Intelligenz soll helfen, das sogenannte parametrische Rollen vorherzusagen. Ein Projekt dazu von Dr. Sovanna Chhoeung an der Universität Oldenburg, an dem auch das BSH beteiligt war, wurde mit dem niedersächsischen Innovationspreis ausgezeichnet. (21.09.2023)
Neben der Lage zu den Wellen bedingen Schiffslänge und -form, Beladung, Tiefgang, Geschwindigkeit, Wellenhöhe und -länge ob es zum parametrischen Rollen kommt. Damit die Besatzung rechtzeitig Gegenmaßnahmen einleiten kann, ist eine frühzeitige Warnung wichtig. Helfen soll dabei das Zusammenspiel von künstlicher Intelligenz und Neigungsmessern, den sogenannten elektronischen Inklinometern.
Das Projekt SAiA von Dr. Sovanna Chhoeung, an dem das BSH als Partner beteiligt war, soll den Weg ebnen, für ein Assistenzsystem an Bord von Schiffen, das mittels KI parametrisches Rollen vorhersagt. Die KI ermittelt selbständig die spezifischen Daten, sodass mögliche Eingabefehler minimiert und Fehlfunktionen aufgrund von Eingabefehlern ausgeschlossen werden. Damit trägt das Projekt zu mehr Sicherheit in der Schifffahrt bei. Die Beschäftigten des BSH haben durch die Expertise im Bereich der Regularien und Sicherheitsstandards sowie durch die Validierung der Methoden für die Laborprüfung von elektronischen Inklinometern das Projekt fachlich begleitet. Ihre praktische Erfahrung in der Prüfung und Zulassung von Ausrüstungsgegenständen wie dem elektronischen Inklinometer war dabei besonders wertvoll.
Auf der 13. Nationalen Maritimen Konferenz letzte Woche in Bremen war die Deutsche Flagge gleich mehrfach Thema. Neben der Forderung nach einer einheitlichen deutschen Flaggenstaatverwaltung kam auch der enge Zusammenhang zwischen Ausbildung und Deutscher Flagge zur Sprache. Zuvor hatte der Verband Deutscher Reeder eine Garantie über 400 Ausbildungsplätze an Bord von Seeschiffen ausgesprochen. (20.09.2023)
Zwei Tage lang diskutierten rund 800 Teilnehmende in Bremen über die aktuellen Herausforderungen der maritimen Branche. Neben der Dekarbonisierung der Schifffahrt und dem Fachkräftemangel spielte auch das Thema Deutsche Flagge eine Rolle.
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesverkehrsministerium Daniela Kluckert (FDP) betonte in ihrer Rede, dass sich die Bundesregierung zur Deutschen Flagge bekenne. Bei den Personalkosten sei die Deutsche Flagge durch die Förderung des Bundes in den letzten Jahren attraktiver geworden. Allerdings müsse die Deutsche Flagge unbürokratischer werden – dazu gehöre auch die Flaggenstaatverwaltung. Die Stärkung der Deutschen Flagge müsse jetzt im "Deutschlandtempo" erfolgen.
Anschließend stellte Reeder Rörd Braren den umweltfreundlichen Flettner-Zusatzantrieb auf seinem deutschflaggigen Seeschiff "Annika Braren" vor. Mit dem Flettner-Rotor werden erhebliche Mengen an Treibstoff und damit CO²-Emissionen eingespart.
Der neue Beauftragte für die maritime Wirtschaft der FDP-Bundestagsfraktion MdB Christian Bartelt ging ebenfalls auf das Thema Deutsche Flagge ein. Man wolle jetzt die Realisierung der einheitlichen deutschen Flaggenstaatverwaltung angehen, so der Bundestagsabgeordnete. Mit einer einheitlichen Flaggenstaatverwaltung verbinde er die Hoffnung auf mehr Seeschiffe unter Deutscher Flagge.
Auf dem Panel "Fachkräftegewinnung und -sicherung" am zweiten Konferenztag machte Konstantin Pohsin, Kapitän des deutschflaggigen Notschleppers "Nordic", den engen Zusammenhang zwischen Deutscher Flagge und seemännischer Ausbildung deutlich. Über 80% der anerkannten Ausbildungsschiffe fahren unter Deutscher Flagge, so der Nautiker.
Auch auf dem Ausbildungsforum des Verbandes Deutscher Reeder (VDR), das einen Tag vor der Nationalen Maritimen Konferenz stattfand, war die Deutsche Flagge Thema. Der Reeder Rörd Braren lobte: "Wir haben eine gute Deutsche Flagge". Holger Schwesig, Geschäftsführer der Fairplay Towage Group, hob die gute Arbeit der BG Verkehr hervor. Uwe Schmidt, SPD-Bundestagsabgeordneter, forderte mehr Zugriffsmöglichkeiten auf Tankschiffe, um die maritime Souveränität Deutschlands zu sichern. Derzeit führen nur zwei Tankschiffe unter Deutscher Flagge – das sei zu wenig, so Schmidt.
Auf dem Ausbildungsforum des VDR hatten junge Auszubildende zahlreiche Vorschläge erarbeitet, wie man mehr Aufmerksamkeit auf die Ausbildung in der Seeschifffahrt lenken könne. Die "Arbeitsaufträge" der Auszubildenden reichen dabei von verstärkter Social-Media-Nutzung und einem leicht verständlichen Überblick über alle Ausbildungsmöglichkeiten in der maritimen Branche über die persönliche Ansprache bereits an den Schulen bis hin zu mehr Aktivitäten für ein umweltfreundlicheres und nachhaltiges Image der Seeschifffahrt.
Die VDR-Präsidentin Dr. Gaby Bornheim nutzte das Ausbildungsforum für ein Signal an die zukünftigen Schifffahrts-Auszubildenden: Der VDR werde 400 seeseitige und 200 landseitige Ausbildungsplätze garantieren. Dazu passt der neue Kurzfilm des VDR, der Lust auf eine Ausbildung in der Seeschifffahrt macht – oder wie es ein Auszubildender der Reederei AG Ems treffend formuliert: "Auf See ist es einfach schön."
Vorläufige Leitlinien für die Verwendung von Biobrennstoffen
Der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (MEPC) der internationalen Seeschifffahrts-Organisation IMO hat vor kurzem "Vorläufige Leitlinien für die Verwendung von Biobrennstoffen im Rahmen der Regeln 26, 27 und 28 der Anlage VI von MARPOL" verabschiedet (Rundschreiben MEPC.1/Rundschreiben 905 / englische Version). Diese Vorläufigen Leitlinien helfen bei den Berechnungen für das DSC-Reporting und den Kohlenstoffintensitätsindikator (KII), wenn Biobrennstoffe an Bord von Seeschiffen verwendet werden.
Die vorläufigen Leitlinien treten am 1. Oktober 2023 in Kraft. Sie gelten bis die umfangreicheren Richtlinien bezüglich der Erfassung von Treibhausgasemissionen von der Gewinnung (Quelle) bis zum Verbrauch ("well-to-wake") entwickelt worden sind und in Kraft treten.
Das Rundschreiben MEPC.1/Rundschreiben 905 (englische Version) gilt unmittelbar für Seeschiffe unter Deutscher Flagge und kann bereits für den Überwachungszeitraum 2023 angewendet werden.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Dienststelle Schiffssicherheit in Hamburg unter der Tel.: +49 40 36 137 217 oder per E-Mail: maschine@bg-verkehr.de gerne zur Verfügung.
In den letzten Wochen haben sich Unbekannte in E-Mails missbräuchlich als Vertreter der deutschen Hafenstaatkontrolle (PSC) ausgegeben, um anschließend mit den erlangten Daten Rechnungen an Reedereien zu verschicken. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie sich gegen solche Betrüger schützen können. (05.09.2023)
In mehreren Fällen haben sich unbekannte Täter in englischsprachigen E-mails als Vertreter der deutschen Hafenstaatkontrolle ausgegeben und Kapitäne oder Reedereien aufgefordert, Daten zum Schiff und zur Reederei mitzuteilen. Diese missbräuchlich erlangten Daten nutzen die Täter dann, unter anderem Namen der jeweiligen Reederei des Schiffes Rechnungen über nicht erbrachte Leistungen zu mailen – verbunden mit der Aufforderung, die Rechnungssumme zu überweisen. Die Täter verwendeten dabei gefälschte oder nicht existierende Namen.
Unsere Tipps, um sich vor diesen Betrugsversuchen zu schützen:
1. Reagieren Sie nicht auf E-Mails, die von folgenden E-Mail-Adressen stammen:
2. Sollten Sie öfters E-Mails von den beiden o. g. E-Mail-Adressen erhalten, markieren und blockieren Sie diese Mailadressen als Spam.
3. Prüfen Sie, ob eine E-Mail am Ende eine postalische Adresse enthält:
- wenn nicht: reagieren Sie nicht auf eine solche E-Mail.
- wenn ja, dann prüfen Sie, ob die Adresse tatsächlich mit unserer richtigen Postadresse übereinstimmt: Brandstwiete 1, 20457 Hamburg
- In den bisherigen Betrugsfällen hatten die Unbekannten die Postadressen der jeweiligen Hafenbehörden verwendet – die Hafenbehörden sind aber in Deutschland nicht für die Hafenstaatkontrolle zuständig.
4. Kommt Ihnen eine E-Mail verdächtig vor, fragen Sie sicherheitshalber bei uns nach. Unsere korrekte E-Mail-Adresse der deutschen Hafenstaatkontrolle lautet: psc-germany@bg-verkehr.de. Die Beschäftigten unserer Hafenstaatkontrolle haben E-Mail-Adressen in folgender Form: vorname.name@bg-verkehr.de. Die Namen und Kontaktdaten unserer Beschäftigten finden Sie auf unserer Website.
Leider kommen solche Betrugsversuche immer wieder vor. Im Jahr 2019 warnte zum Beispiel die US-Coastguard vor ähnlichen Betrugsversuchen. Damals verwendeten Unbekannte die gefälschte E-Mail-Adresse: port@pscgov.org, um sich Zugriff auf Schiffsrechner zu verschaffen (siehe das damalige Bulletin der US-Coastguard).
Um den Einsatz regelkonformer Schiffskraftstoffe zu überwachen, hat die EMSA gemeinsam mit dem BSH in diesem Sommer eine zweite Kampagne zur Messung von Schiffsabgasen mittels einer Drohne durchgeführt. (31.8.2023)
Um die Messungen weit draußen auf See und in verschiedenen Schifffahrtsrouten auf der Nordsee durchführen zu können, wurde die Drohne in diesem Jahr erstmals von Bord eines Einsatzschiffes der Bundespolizei gestartet. Durchgeführt wurden die Drohnenflüge im Auftrag der europäischen maritimen Sicherheitsagentur (European Maritime Safety Agency - EMSA) durch die österreichische Firma Schiebel. Die Sensorik für die Emissionsmessungen lieferte das dänische Unternehmen Explicit.
Nord- und Ostsee gehören zu den am häufigsten und dichtesten befahrenen Meeren der Welt. Sehr stark frequentierte Schifffahrtsstraßen führen vom englischen Kanal in Richtung Dänemark sowie in die Elbmündung. Mit dem wachsenden Schiffsverkehr auf der Nordsee steigen auch die Emissionen von Kohlendioxid, Stickoxiden und Schwefeldioxid.
Während international nur noch Schiffkraftstoffe mit einem Schwefelgehalt von maximal 0,50 Prozent erlaubt sind, dürfen es in den Schwefelemissionskontrollgebieten (Sulphur Emission Control Area – SECA) wie Nordsee und Ostsee sogar nur 0,10 Prozent sein.
BSH und EMSA werten den diesjährigen Einsatz auf der Nordsee als Erfolg: Durch den Betrieb vom Schiff aus, konnten die Messungen flexibel auf den verschiedenen Schifffahrtsrouten der Nordsee durchgeführt werden. Das Einsatzschiff der Bundespolizei, die BP82 BAMBERG ist eins von vier großen und modernen Einsatzschiffen der so genannten POTSDAM-Klasse. Mit einem Hubschrauberlandedeck, einer vielseitig befähigten Besatzung und moderner technischer Infrastruktur an Bord, stellen die Einsatzschiffe eine hervorragende Basis für den Drohneneinsatz über der Nordsee dar. An Einsatztagen startete die Drohne zweimal täglich zu Flügen von jeweils bis zu drei Stunden. Dabei flog sie gezielt in Abgasfahnen ausgewählter Schiffe, um mittels spezifischer Sensoren Konzentration von Schwefeldioxid, Kohlendioxid und Stickoxiden zu messen. Aus dem Messergebnis kann auf Schwefelgehalt des verwendeten Kraftstoffes geschlossen werden.
Insgesamt wurden im Rahmen des Einsatzes von der BAMBERG 112 Schiffe angeflogen. Bei 54 Schiffen konnte der Schwefelgehalt im Kraftstoff mit der Drohnenmessung bestimmt werden. Dabei lag bei 6 Messungen (ca. 11 %) der ermittelte Wert über dem Grenzwert von 0,10 Prozent. Die Messkampagne endete am 28.08.2023.
Ein von der EMSA betriebenes Informationssystem stellt die Messergebnisse mit der Identität des gemessenen Schiffes den Kontrollbehörden in allen europäischen Häfen in Echtzeit zur Verfügung. Weisen die Messungen darauf hin, dass der zulässige Anteil von 0,10 Prozent Schwefel im Kraftstoff überschritten wird, können Schiffe in ihren nächsten Anlaufhäfen gezielt für gerichtsfeste Bordkontrollen ausgewählt und Proben des Kraftstoffs genommen werden. Wenn Verstöße gegen die strengen Kraftstoffvorgaben nachgewiesen werden, drohen den Verantwortlichen hohe Strafen.
Für das BSH stellt der Einsatz der EMSA-Drohne von Bord des Einsatzschiffes eine wichtige Erweiterung des BSH-Abgasmessnetzes mit Stationen in Hamburg-Wedel, Bremerhaven und Kiel dar. Im kommenden Jahr soll die Kampagne nach dem Wunsch des BSH wiederholt werden. Möglichst erneut von einem der modernen Einsatzschiffe der Bundespolizei.
Das Wilhelmshavener Unternehmen JD Offshore hat in der letzten Woche drei Offshore-Schiffe eingeflaggt und getauft. Mit den modernen Crew Transfer Vessel werden Service-Techniker in Offshore-Windparks befördert. Die Reederei plant den weiteren Ausbau ihrer Flotte. (21.07.2023)
Offshore-Windenergie ist der aktuelle Technik-Trend und gilt als wichtige Säule zur Erreichung der Dekarbonisierungsziele. Bis zum Jahr 2030 soll die installierte Leistung von Offshore-Windenergie in Deutschland auf mindestens 30 Gigawatt und bis 2045 auf mindestens 70 Gigawatt gesteigert werden. Das noch junge Unternehmen JD Offshore GmbH aus Wilhelmshaven nutzt diese positiven Rahmenbedingungen und hat in neue Offshore-Schiffe investiert. Zusammen mit der Lübecker Reederei J. Johannsen & Sohn KG hat JD Offshore jetzt drei sogenannte Crew Transfer Vessel gekauft und unter die Deutsche Flagge gebracht. Mit Crew Transfer Vessel (CTVs) werden Service-Techniker sowie Ersatzteile zu den Offshore-Windparks befördert.
In einem kleinen Festakt tauften Vertreterinnen der Reedereien JD Offshore und J. Johannsen die drei CTVs in Wilhelmshaven auf folgende Namen:
• "JD One" (ex "Dalby Ouse"), 26,50 m lang, 126 BRZ, 2016 gebaut,
• "JD Eagle" (ex "Dalby Aire"), 22,40 m lang, 44 BRZ, 2013 gebaut,
• "JD Express" (ex "Dalby Swale"), 21,70 m lang, 40 BRZ, 2014 gebaut.
Eigentümerin der drei Schiffe ist die J. Johannsen & Sohn KG, der Betreiber der Schiffe die JD Offshore GmbH. Die JD Offshore GmbH ist eine Tochterfirma der Jade-Dienst GmbH, deren Hauptgesellschafter das Festmacher-Unternehmen Hamburg Lines Men GmbH und die Lübecker Johannsen & Sohn KG ist. Nach Firmenangaben ist die JD Offshore GmbH nicht nur Reederei, sondern wird auch logistische und Hafendienste anbieten. Das Unternehmen sieht in dem beschlossenen weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie ein attraktives Marktumfeld.
Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat vergangene Woche neue Richtlinien verabschiedet, um den Bewuchs von Schiffen (sog. Biofouling) zu kontrollieren. So kann die Ausbreitung von invasiven Arten verringert werden. Das BSH organisiert am 12. Oktober 2023 einen Runden Tisch in Hamburg, um die Umsetzung der Richtlinien zu unterstützen. (13.07.2023)
Alle untergetauchten Oberflächen, zum Beispiel Schiffsrümpfe, werden von Organismen, wie Mikroben, Algen oder Muscheln, besiedelt. Dieser Bewuchs wird auch als Biofouling bezeichnet. So können Arten an Orte gelangen, wo sie natürlicherweise nicht vorkommen und wo sie sich unter Umständen ansiedeln und ausbreiten können. Dies kann eine Gefahr für den Menschen und die Umwelt darstellen.
„Ein sauberer Schiffsrumpf kann dazu beitragen, die biologische Vielfalt der Meere zu schützen. Darüber hinaus verbrauchen Schiffe so weniger Treibstoff und stoßen weniger Abgase aus“, erklärt BSH-Präsident Helge Heegewaldt. „Die neuen Biofouling-Richtlinien sind daher ein Gewinn für Mensch und Umwelt.“
Neue Richtlinien helfen beim Umgang mit Biofouling
Die Richtlinien wurden erstmals 2011 verabschiedet und bieten einen einheitlichen Ansatz für das Management von Biofouling. Um die Akzeptanz zu erhöhen, wurden sie nun weitestgehend überarbeitet. Die Richtlinien sind nach wie vor unverbindlich.
Sie empfehlen praktische Maßnahmen, wie die Risiken von Biofouling minimiert werden können. Unter anderem unterstützen sie dabei, einen Biofouling-Management-Plan zu entwickeln, geeignete Antifouling-Systeme zu verwenden, den Bewuchs regelmäßig zu begutachten und Schiffsrümpfe bestmöglich unter Wasser zu reinigen.
Darüber hinaus sollen demnächst IMO-Leitlinien zur Unterwasser-Reinigung entwickelt werden. Dafür können Mitgliedsstaaten bewährte Verfahren zur Inspektion und Reinigung von Biofouling bei der IMO einreichen.
Runder Tisch „Biofouling“ unterstützt die Umsetzung der Richtlinien
Seit 2019 veranstaltet das BSH zusammen mit dem Verband Deutscher Reeder (VDR) erfolgreich einen Runden Tisch „Biofouling“ mit verschiedenen Interessensgruppen. Die Erfahrungen und der Austausch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben den Überarbeitungsprozess der Richtlinien unterstützt.
Der nächste Runde Tisch findet am 12. Oktober 2023 in Hamburg statt. Bei dem Treffen werden unter anderem die überarbeiteten Richtlinien und mögliche Herausforderungen bei der Umsetzung thematisiert.
Internationales Projekt GloFouling läuft noch bis Ende 2023
Das BSH ist ein strategischer Partner des IMO-Projekts GloFouling. Ziel ist es, die Umsetzung der IMO-Richtlinien zu unterstützen sowie bestmögliche Praktiken und einheitliche Standards für das Management von Biofouling zu entwickeln. So beteiligt sich das BSH aktiv an den Prozessen auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene. Denn nur gemeinsam kann die Verbreitung von invasiven Arten minimiert werden.
Weitere Informationen:
- zum Thema Biofouling und den IMO-Richtlinien
- zum Runden Tisch von BSH und VDR
- zum Erklärvideo „Biofouling“ des BMDV-Expertennetzwerkes
Kontakt:
Sina Bold
Wissenschaftskommunikation (BSH)
Tel.: 040/3190-3501
sina.bold@bsh.de
Dr. Nicole Heibeck
Nachhaltigkeit im Schiffsverkehr (BSH)
Tel: 040/3190-7613
nicole.heibeck@bsh.de
Dr. Jörg Abel ist seit dem 1. Juli neuer Leiter des Seeärztlichen Dienstes der BG Verkehr. Er folgt auf Dr. Philipp Langenbuch, der nach 26 verdienstreichen Jahren beim Seeärztlichen Dienst in den Ruhestand gegangen ist. (12.07.2023)
Der Seeärztliche Dienst (SÄD) ist im Auftrag des Bundes für die Sicherheit und die medizinische Versorgung der Besatzungsmitglieder auf Seeschiffen verantwortlich. Was so rasch dahingesagt ist, umfasst ein breites Spektrum an Zuständigkeiten, angefangen von den Seediensttauglichkeitsuntersuchungen über die medizinische Ausstattung an Bord bis hin zu den medizinischen Wiederholungslehrgängen von Nautikern oder die Fachaufsicht über die funkärztliche Beratung.
So vielseitig die Aufgaben des SÄD, so anspruchsvoll die Anforderungen an dessen Leitung. Neben umfangreichem Fach- und Praxiswissen ist es wichtig, auch die Arbeitsbedingungen an Bord aus eigener Erfahrung zu kennen. So wie Dr. Jörg Abel. Nach seinem Studium der Humanmedizin in Hamburg ließ er sich zum Facharzt für Anästhesie weiterbilden und legte 2006 erfolgreich die Facharztprüfung ab. Als Anästhesist und Intensivmediziner arbeitete er unter anderem für die Bundeswehrkrankenhäuser in Ulm und Hamburg sowie als Marine-Arzt auf See, anschließend mehrere Jahre als Oberarzt in der Notaufnahme der Elbeklinik Buxtehude. Im August 2015 heuerte Dr. Jörg Abel beim Seeärztlichen Dienst der BG Verkehr an und übernahm die stellvertretende Leitung.
Schwerpunktmäßig kümmerte er sich in dieser Funktion um den großen Bereich der Seelotseignung. „Dieser Bereich hat sich seit Ende 2022 durch die neue Seelotseignungsverordnung und die Übernahme der psychologischen Eignungstests durch den Seeärztlichen Dienst deutlich vergrößert", erzählt Dr. Jörg Abel. „Wir haben da sehr arbeitsintensive Monate hinter uns."
Und die nächste große Baustelle wartet schon: Unter anderem arbeitet der Seeärztliche Dienst seit Anfang des Jahres gemeinsam mit der Bundesärztekammer an einer kurrikulären Fortbildung für Maritime Medizin. „Die umfangreiche freiwillige Bildungsmaßnahme soll Ärztinnen und Ärzten einen fundierten Überblick über alle Themenbereiche der Maritimen Medizin geben. Dazu gehören zum Beispiel die Bereiche Seediensttauglichkeit, Schiffsärzte, Taucher, Marine oder Offshore", erklärt Dr. Jörg Abel. „Bisher gibt es hier nur Vorschläge einzelner Anbieter zu Teilgebieten. Der SÄD als die zuständige Aufsichtsbehörde hat das nun kanalisiert."
Ein weiterer wichtiger Punkt auf der To-Do-Liste des SÄD-Leiters: Das Medizinische Handbuch See soll digitalisiert und als App zur Verfügung gestellt werden. „Und zwar auf vielfachen Wunsch von Seeleuten“, sagt Dr. Jörg Abel. Das Medizinische Handbuch See ist eines der zahlreichen Erfolgsprojekte seines Vorgängers Dr. Philipp Langenbuch.
Doch nicht nur in die nationale, auch in die internationale Projektarbeit ist Dr. Jörg Abel stark eingebunden. So wird er künftig noch öfter als bisher für den SÄD als Vertreter Deutschlands an internationalen Gremien und Konferenzen teilnehmen - etwa im Oktober beim International Symposium on Maritime Health (ISMH) in Athen oder kurz darauf auf einer ILO-Sitzung über die medizinische Untersuchung von Fischern.
Neben seiner Arbeit beim SÄD fährt Dr. Jörg Abel weiterhin einen Tag pro Monat als Notarzt im Rettungsdienst, wie schon in den vergangenen Jahren. Leben retten, wenn es hart auf hart kommt: Dafür ist er schließlich Arzt geworden. Die Sicherheit und medizinische Versorgung von Seeleuten werden beim Seeärztlichen Dienst der BG Verkehr auch künftig in besten Händen sein.
Alle 175 Mitgliedsstaaten der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation IMO haben sich auf der 80. Tagung des Meeresumwelt-Ausschusses (MEPC) auf eine aktualisierte Strategie zur Verringerung der Treibhausgase von Seeschiffen geeinigt. Das Ziel: Bis 2050 soll die Seeschifffahrt klimaneutral werden. (11.07.2023)
Der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (MEPC) der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation IMO hat auf seiner 80. Tagung in London mit den Stimmen aller 175 Mitgliedsstaaten eine gemeinsame Strategie für die schrittweise Reduzierung der Treibhausgase durch Schiffe vereinbart. Das Ziel: eine komplett treibhausgasfreie internationale Seeschifffahrt im Jahr 2050.
Der Weg zur Klimaneutralität soll in mehreren Schritten erfolgen. Die IMO-Mitgliedstaaten vereinbarten als Zwischenziele die Reduzierung der Treibhausgase aus der internationalen Schifffahrt um 20 bis 30% bis zum Jahr 2030 und um 70 bis 80% bis zum Jahr 2040 (jeweils im Vergleich zu 2008). Der Ausstoß von CO2 soll bis zum Jahr 2030 um 40% reduziert werden. Die schrittweise Umsetzung der Reduzierung der Treibhausgase in der Seeschifffahrt orientiert sich am 1,5-Grad-Temperaturziel des Pariser Klimaschutzabkommens.
Die IMO wird spätestens im Jahr 2025 ein Maßnahmenpaket verabschieden, um die vereinbarten Ziele erreichen zu können. Dazu gehören konkrete Vorgaben zur Verwendung verschiedener Brennstoffe und zum Einsatz alternativer Antriebsarten von Seeschiffen. Für neue Seeschiffe sollen die bereits bestehenden Energieeffizienz-Vorgaben der IMO verschärft werden. Außerdem wird die IMO ein Emissionshandelssystem einführen, um wirtschaftliche Anreize zur Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen durch Seeschiffe zu schaffen.
Der Generalsekretär der IMO Kitack Lim erklärte auf der Sitzung des Meeresumweltschutz-Ausschusses, es sei seiner Organisation besonders wichtig, dass die Strategie von allen Mitgliedsstaaten gemeinsam zu schultern sei. Wirtschaftlich schwächere Nationen sowie Entwicklungsländer und kleine Inselnationen dürften nicht durch die ambitionierte Umweltpolitik von den großen Industrienationen abgehängt werden. Mögliche Ungleichgewichte sollen durch eine umfassende finanzielle Förderung abgemildert werden.
Der Meeresumweltausschuss der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO), der vom 3. bis 7. Juli 2023 in London tagte, hat neue Richtlinien verabschiedet, um den schifffahrtsbedingten Unterwasserlärm zu verringern. Das BSH war an dem Prozess aktiv beteiligt. Die Richtlinien sind ein wichtiges Signal für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Meere. (10.7.2023)
Die Schifffahrt ist eine der Hauptquellen für dauerhaften Unterwasserlärm, der negative Auswirkungen auf das Leben im Meer haben kann. Er kann beispielsweise die Kommunikation von Meeressäugern einschränken, deren Hörsinn vorübergehend oder dauerhaft beeinträchtigen und sie aus ihrem Lebensraum vertreiben.
„Im Sinne eines nachhaltigen Meeresschutzes ist es wichtig, gemeinsam internationale Richtlinien und regionale Aktionspläne zu entwickeln sowie den Unterwasserlärm grenzüberschreitend zu überwachen. Daher begrüße ich die neuen Richtlinien zur Verringerung des Unterwasserlärms sehr“, erklärt BSH-Präsident Helge Heegewaldt.
Neue Richtlinien bieten Überblick und Vorlagen für Schiffsbetreiber
Die Richtlinien fassen den aktuellen Stand des Wissens zusammen und geben einen Überblick über technische und operative Maßnahmen, wie der Unterwasserlärm von Schiffen reduziert werden kann. So helfen sie Konstrukteuren, Schiffsbetreibern und Verwaltungen, entsprechende Maßnahmen zu entwickeln und mögliche Auswirkungen auf die Energieeffizienz der Schiffe zu bewerten.
Sie verweisen auf internationale Messstandards, Empfehlungen und Regeln. Außerdem enthalten sie Mustervorlagen, die Schiffseignern dabei helfen, einen Unterwasserlärm-Managementplan zu erstellen. Die neuen Richtlinien ersetzen die bisherigen aus dem Jahr 2014. Sie sind nach wie vor unverbindlich.
Weniger Unterwasserlärm für die Meeresumwelt
Die internationalen Richtlinien können dazu beitragen, den Zustand der Meere zu verbessern. Im Jahr 2022 hat die Europäische Union wiederum erstmals gemeinsame Grenzwerte für Unterwasserlärm festgelegt. Wie diese Grenzwerte konkretisiert werden können, wird derzeit im Rahmen der regionalen Übereinkommen zum Schutz des Nordostatlantiks (OSPAR) und der Ostsee (HELCOM) diskutiert. Das BSH beteiligt sich aktiv an den Prozessen auf internationaler, europäischer und regionaler Ebene, um den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Meere zu fördern.
Das BSH misst kontinuierlich den Unterwasserlärm an den beiden Stationen „Fehmarnbelt“ und „Arkona“ entlang bedeutender Schifffahrtsrouten in der Ostsee:
Weitere Informationen:
- zum Thema Unterwasserlärm von der IMO (in Englisch)
- zum nationalen Schallregister, das vom BSH betrieben wird
Kontakt:
- Sina Bold | Wissenschaftskommunikation | BSH | 040 3190-3501 | sina.bold@bsh.de
- Dr. Susanne Heitmüller & Dr. Nicole Heibeck | Nachhaltigkeit im Schiffsverkehr | BSH | 040 3190-7611 bzw. -7613 | susanne.heitmueller@bsh.de | nicole.heibeck@bsh.de
Nachdem zuletzt Bangladesch und Liberia das Internationale Übereinkommen über das sichere und umweltgerechte Recycling von Schiffen ratifiziert haben, wird die Konvention in zwei Jahren in Kraft treten. Das Hong-Kong-Übereinkommen setzt verbindliche Standards für das Abwracken von Seeschiffen und das Recyceln der an Bord verwendeten Werkstoffe. (6.7.2023)
Über 15 Jahre nach seiner Verabschiedung wird das Internationale Übereinkommen über das sichere und umweltgerechte Recycling von Schiffen (Hong-Kong-Übereinkommen) am 26. Juni 2025 in Kraft treten. Mit dem kürzlich erfolgten Beitreten von Bangladesch als Standort vieler Abwrackwerften und Liberia als großem Flaggenstaat zum Hong-Kong-Übereinkommen ist der für das Inkrafttreten nötige Anteil von 40 % der Welthandelstonnage erreicht. Deutschland ratifizierte das Hong Kong Übereinkommen im Juli 2019 (auf dem Foto ist das Überreichen der deutschen Ratifikationsurkunde an den IMO-Generalsekretär zu sehen).
In Abwrackländern wie Bangladesch und Indien ist das sogenannte "Beaching" nach wie vor weit verbreitet. Bei dieser Methode werden Seeschiffe mit hoher Geschwindigkeit auf einen Strandabschnitt gefahren und dort von Arbeitern per Hand zerlegt - zumeist ohne Beachtung von Umweltschutz-, Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsstandards.
Die EU hat bereits 2019 einige der Regelungen des Hong-Kong-Übereinkommens für ihre Mitgliedsstaaten verbindlich gemacht. Durch die Verordnung EU 1257/2013 über das Recycling von Schiffen ist das Gefahrstoffinventar (Inventory of Hazardous Materials, IHM) auf Schiffen, die unter der Flagge eines EU-Landes fahren, ein verpflichtender Bestandteil der Schiffsdokumentation.
Bisher haben sich nur wenige Recyclingwerften außerhalb Europas nach der EU-Verordnung zertifizieren lassen. Das führt in vielen Fällen dazu, dass abzuwrackende Schiffe an Reedereien ins außereuropäische Ausland verkauft werden, die Schiffe unter Nicht-EU-Flaggen wechseln und dann vor allem in Südasien abgewrackt werden.
Die Verabschiedung des Hong-Kong-Übereinkommens im Jahr 2009 sowie der EU-Recycling-Verordnung haben allerdings zu einem Bewusstseinswandel beigetragen. Viele der international bedeutenden Recyclingwerften in Indien und Bangladesch passen derzeit ihre Abwrackpraktiken an die Vorgaben des Hong-Kong-Übereinkommens an. Das kommt gerade zur rechten Zeit, denn der Schifffahrtsverband BIMCO schätzt, dass in den nächsten zehn Jahren circa 15.000 Seeschiffe abgewrackt und recycelt werden müssen.
Das BSH hat vom 28.-30.06.2023 Vertreterinnen und Vertreter der Wasserschutzpolizeien der Küstenländer und Hafenbehörden in einem Workshop zur Beprobung von Schiffskraftstoffen und der Kontrolle von Schiffen mit Abgasreinigungssystemen (sog. Scrubbern) versammelt. (30.6.2023)
Helge Heegewaldt, Präsident des BSH, erklärt dazu: „Wir brauchen länderübergreifend einheitliche Kontrollen. Deshalb freuen wir uns, die Kolleginnen und Kollegen der Wasserschutzpolizeien zusammengebracht und einheitliche Vorgehensweisen diskutiert zu haben. Nur so kommen am Ende auch vergleichbare Ergebnisse heraus.“
Der umfassende Austausch zwischen dem BSH und den Vertreterinnen und Vertretern der Wasserschutzpolizeien im Rahmen des Workshops ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einheitlichen Kontrollen und Probenahmen bei Luftverschmutzungen durch Seeschiffe.
Im Rahmen des Workshops wurde den Vollzugskräften eine länderübergreifend einheitliche Verfahrensweise zur Beprobung von Schiffskraftstoffen vermittelt, die den Standards der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) und der EU-Vorgaben entspricht. Hierzu stellte das BSH den Teilnehmerinnen und Teilnehmern entsprechendes Probenahme-Material zur Verfügung.
Darüber hinaus diskutierte die Runde anhand von Fallbeispielen den Einsatz unterschiedlicher Scrubbertechnologien und damit einhergehende Besonderheiten bei der Ermittlung etwaiger Verstöße. Hierbei ging es auch um den Austausch von Erfahrungen aus Scrubberkontrollen in benachbarten Ländern.
Kraftstoffe, die an Bord von Schiffen verwendet werden, dürfen gemäß Vorgaben der IMO bestimmte Schwefelgrenzwerte nicht überschreiten. In Emissionsüberwachungsgebieten wie der Nordsee und Ostsee und in den Häfen ist ein besonders strenger Grenzwert von maximal 0,10 Prozent Schwefelgehalt festgeschrieben.
Schwefelgrenzwerte können sowohl durch das Verwenden entsprechend niedrigschwefliger Schiffskraftstoffe als auch durch den Einsatz von Scrubbern eingehalten werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.bsh.de.
Die neue Bremer Regierungskoalition will Maßnahmen zur Stärkung der Deutschen Flagge vorantreiben. Das hat das zukünftige Bündnis in seinem jetzt vorgestellten Koalitionsvertrag festgelegt. Zudem wollen SPD, Grüne und Linke die Bremischen Häfen klimafreundlich umbauen, das Schiffsrecycling im Land Bremen unterstützen und den Wandel der Seeschifffahrt aktiv gestalten. (27.6.2023)
Rund sechs Wochen nach der Bürgerschaftswahl stellten Vertreterinnen und Vertreter der neuen Bremer Regierungskoalition jetzt ihren Koalitionsvertrag unter dem Titel "Veränderung gestalten: sicher, sozial, ökologisch, zukunftsfest" vor. Auf knapp 170 Seiten werden die politischen Ziele von Rot-Grün-Rot in Bremen für die 21. Wahlperiode beschrieben.
Die Bremer Koalition setzt sich für die Stärkung der Deutschen Flagge ein. Wörtlich heißt es im Koalitionsvertrag: "Gestützt auf unsere Verantwortung für die bremischen Häfen und den interfraktionellen Beschluss der Bremischen Bürgerschaft zur Nationalen Hafenstrategie werden wir uns aktiv in die Gestaltung der nationalen wie europäischen Hafen- und Schifffahrtspolitik einbringen sowie Maßnahmen zur Stärkung des Schifffahrtsstandortes Deutschland und der Deutschen Flagge vorantreiben." Bereits der Vorgänger-Senat hatte sich dafür eingesetzt, dass Bremer Reedereien wieder vermehrt unter deutscher Flagge fahren.
Breiten Raum im Koalitionsvertrag nimmt das Kapitel "Häfen" ein. Neben der Umsetzung konkret benannter Infrastrukturprojekte in Bremen und Bremerhaven geht es dabei um die Planung eines "Energy Port", die Nutzung erneuerbarer Energien im Hafen ("Green Ports", "Klimaneutraler Überseehafen", Ausbau der Landstromanschlüsse) sowie um die Vertiefung der Außenweser für Seeschiffe. Die Koalition will den Werftenstandort Bremerhaven stärken und neue Chancen nutzen, "die sich im Bereich Schiffbau, dem Ausbau der Erneuerbaren Energien und dem nachhaltigen Schiffsrecycling ergeben." Dazu sollen die konkreten Potentiale zur Wertschöpfung, Wiederverwertung und Emissionsreduktion des Recyclings von Schiffen im Land Bremen ermittelt werden und mögliche Standorte für investitionsbereite Unternehmen geprüft werden.
Zudem soll der "tiefgreifende Wandel der Schifffahrtsbranche" aktiv gestaltet und "Initiativen zur Förderung einer autonomen Schifffahrt" unterstützt werden. Die Leistungsfähigkeit des Havariekommandos soll an die neuen Herausforderungen zunehmender Verkehre und den massiven Aufbau von Windparks in Nord- und Ostsee angepasst werden.
Die Bremer Regierungskoalition will außerdem die finanzielle Unterstützung der Seenotrettung im Mittelmeer durch eine Patenschaft prüfen.
Aus dem Koalitionsvertrag ergibt sich auch die Ressortverteilung im neuen Bremer Senat. Der Bereich Häfen wird zukünftig im erweiterten Ressort "Wirtschaft und Häfen" angesiedelt sein, für welche die Partei Die Linke Verantwortung tragen wird. Laut Pressemeldungen soll die bisherige Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Die Linke) das Ressort "Wirtschaft und Häfen" übernehmen.
Die Parteitage der drei an der Regierung beteiligten Parteien müssen dem Koalitionsvertrag noch zustimmen.
Im März endete eine fünfjährige Übergangsfrist in der Schiffssicherheitsverordnung. Seitdem müssen sich Besatzungsmitglieder, die zur sicheren Schiffsbesatzung von Traditionsschiffen gehören, verpflichtend auf ihre Seediensttauglichkeit untersuchen lassen. Die BG Verkehr hat jetzt die wichtigsten Informationen dazu zusammengefasst. (26.6.2023)
Bereits 2018 hatte das Bundesverkehrsministerium entschieden, dass sich Besatzungsmitglieder, die zur sicheren Schiffsbesatzung von Traditionsschiffen gehören, genau wie Berufs-Seeleute alle zwei Jahre auf ihre Seediensttauglichkeit hin untersuchen lassen müssen. Ein Grund dafür ist, dass auf Traditionsschiffen häufig viele Gäste an Bord mitfahren und Traditionsschiffe in der Regel in dicht befahrenen und navigatorisch anspruchsvollen Küstengewässern unterwegs sind. Die fünfjährige Übergangsfrist, in der man die Untersuchungen freiwillig machen konnte, ist am 14. März 2023 ausgelaufen. Seitdem sind die Seediensttauglichkeits-Untersuchungen verpflichtend.
Die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr hat jetzt alle wichtigen Details in ihrer Information "Seediensttauglichkeit für Besatzungsmitglieder von Traditionsschiffen" zusammengefasst. Wer genau muss sich untersuchen lassen, welche gesundheitlichen Vorgaben gibt es, wer untersucht und wieviel kosten die Untersuchungen? Die jetzt erschienene Information der BG Verkehr beantwortet diese Fragen.
Weitere Informationen zur Seediensttauglichkeit und zum Ablauf der Untersuchungen bietet die Dienststelle Schiffssicherheit auf ihrer Website unter: www.deutsche-flagge.de/de/maritime-medizin/seediensttauglichkeit
Anlässlich des "Internationalen Tags der Seeleute" fordert der Präsident des BSH, Helge Heegewaldt, eine bessere Einhaltung internationaler Übereinkommen zum Schutz der Meere und mehr Aufklärung über die Bedeutung der Meere. Der diesjährige „Internationale Tag des Seefahrers“ steht unter dem Motto "MARPOL mit 50 Jahren - Unser Engagement geht weiter". (24.6.2023)
Heegewaldt betont die Bedeutung der Seeleute für die Einhaltung von Übereinkommen zum Meeresumweltschutz: „Die Schiffsbesatzungen setzen tagtäglich durch Müll- und Abwassermanagement auf den Schiffen die Vorschriften aus internationalen Übereinkommen zum Schutz der Meere um – darunter auch das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe MARPOL, das am 2. November 2023 50 Jahre alt wird.“
Angesichts der Ergebnisse der bundesweiten Aktionstage Gewässer- und Umweltschutz (BAGU) im Juni 2023 sieht Heegewaldt allerdings Verbesserungsbedarf: „Die Wasserschutzpolizeien beanstandeten bei 2293 Kontrollen 691 Regelwidrigkeiten von Schiffen und anderen Wasserfahrzeugen. Die Verstöße betrafen unter anderem das Internationale Übereinkommen MARPOL und das Ballastwasser-Abkommen. Das ist zu viel. Deswegen müssen wir die Einhaltung der Abkommen noch genauer überprüfen. Mit regelmäßigen Schulungen und Workshops unterstützt das BSH diese Arbeit.“
Heegewaldt weist auch darauf hin, dass sich alle der Bedeutung gesunder Meere bewusst sein müssen: „Eine noch intensivere Aufklärung über die Bedeutung der Meere für unser Klima und unser Leben ist ebenso wichtig. Das ist unser aller Aufgabe, auch die der Reedereien und aller anderen, die die Meere nutzen.“ Heegewaldt sieht in dieser Aufgabe auch eine wesentliche Rolle der Ozeandekade der Vereinte Nationen (Dekade für Meeresforschung für Nachhaltige Entwicklung 2021-2030).
Rund 1,2 Millionen Seeleute sind weltweit unterwegs, darunter rund 7000 deutsche Seefahrerinnen und Seefahrer. Sie sorgen dafür, dass der weltweite Handel mit Gütern und Waren über den ganzen Globus funktioniert – ohne die Deutschlands Infrastruktur und die Handelsketten nicht überlebensfähig wären. Sie sorgen dafür, dass fast 400 Hochsee-Kreuzfahrtschiffe unterwegs sein können. Und sie sorgen dafür, dass Spezialschiffe wie Forschungs- und Offshore-Errichterschiffe im Einsatz sind und so auch die Energiewende voran kommt. Der Internationale Tag der Seefahrer weist jährlich am 25. Juni auf ihre Bedeutung hin. Er wurde im Jahr 2011 von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) ins Leben gerufen.
Aktuell gibt es kein Verfahren, um nautische Schiffsausrüstung mit KI zu prüfen. In einer kürzlich veröffentlichten Studie haben das BSH sowie das Fraunhofer-CML gemeinsam bereits auf dem Markt verfügbare Systeme mit KI-Ansatz analysiert sowie ein entsprechendes Prüf- und Sicherheitskonzept entwickelt. So könnten in Zukunft Systeme mit KI an Bord zugelassen werden, um die Schifffahrt sicherer und effizienter zu machen. (12.6.2023)
Autonome Fahrzeuge gibt es nicht nur im Straßenverkehr. Auch an Bord von Schiffen werden zunehmend Prozesse automatisiert, indem KI-Systeme eingesetzt werden. Ähnlich wie bei anderen Fahrzeugen, geht es unter anderem darum, frühzeitig kritische Situationen zu erkennen und entsprechend zu reagieren. Während KI-Systeme in der maritimen Wirtschaft auf großes Interesse stoßen, gibt es bei der Einführung noch große Herausforderungen zu bewältigen. Die vorliegende Studie „Verification of Artificial Intelligence“ (VerifAI) wurde durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) finanziert und im Rahmen des BMDV-Expertennetzwerks durchgeführt.
Die Marktanalyse zeigt, dass KI-Systeme hauptsächlich eingesetzt werden, um Hindernisse zu identifizieren, ein Lagebild der aktuellen Situation zu erstellen, das Verhalten von anderen Schiffen vorherzusagen sowie Routen zu planen und zu optimieren. Basierend auf der Marktanalyse, haben die Studienautoren ein modellübergreifendes Konzept entwickelt, mit dem das BSH die Sicherheit und Funktion von beliebigen KI-Systemen in Zukunft prüfen kann. Dabei geht es vor allem darum, ob und nicht wie ein System funktioniert.
Die Autoren leiten aus den Ergebnissen verschiedene Handlungsempfehlungen ab und schaffen damit eine Diskussionsgrundlage für die Implementierung von Prüf- und Zertifikationsprozessen für KI-Systeme. Diese erleichtern unter anderem den Informationsaustausch zwischen Systemkomponenten und die Skalierbarkeit der Prüfprozesse. Ein darauf abgestimmtes Sicherheitskonzept unterstützt die Hersteller, relevante Aspekte bereits bei der Entwicklung zu berücksichtigen, um KI-Systeme zeitnah prüfen zu können.
BSH-Präsident Helge Heegewaldt erläutert: „Die Digitalisierung in der Seeschifffahrt hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Durch derartige Forschung und Entwicklung trägt das BSH zusammen mit seinen Kooperationspartnern dazu bei, dass in Zukunft Systeme mit künstlicher Intelligenz an Bord zugelassen werden könnten.“
Neues Verfahren zur Online-Verifikation deutscher Seeleute-Bescheinigungen
Neues Verfahren zur Online-Verifikation deutscher Seeleute-Bescheinigungen
Ab sofort können alle vom BSH ausgestellten Bescheinigungen für Seeleute (Befähigungszeugnisse und -nachweise sowie Seeleute-Ausweise) in einem neuen Online-Verfahren auf ihre Echtheit und Gültigkeit überprüft werden.
Unternehmen und Behörden, die dieses Verfahren nutzen möchten, müssen einen rechtlichen Anspruch im Sinne von § 9f Seeaufgabengesetz glaubhaft machen. In Frage kommen z.B.
- Unternehmen, die Seeleute mit deutschen Bescheinigungen beschäftigen oder
- ausländische Flaggenstaatsverwaltungen, die Anerkennungsvermerke zu deutschen Bescheinigungen für den Dienst auf einem Schiff unter ihrer eigenen Flagge ausstellen.
Für die neue Online-Verifikation (Fachverfahren „SBVOV: Verifikation“) ist einmalig eine Registrierung über BSH-Login erforderlich. Nach der Registrierung steht die Online-Verifikation in deutscher und englischer Version zur Verfügung.
Das neue Verfahren löst die alte Anwendung zur Überprüfung der Echtheit und Gültigkeit von deutschen Seeleute-Bescheinigungen ab, mit der nicht alle Arten von Bescheinigungen verifiziert werden konnten. Außerdem wurde die Benutzerregistrierung modernisiert.
Kunden-Umfrage Dienststelle Schiffssicherheit
Wie zufrieden sind Sie mit der Dienststelle Schiffssicherheit?
Mit einer Umfrage bitten wir, die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr, unsere Kundinnen und Kunden, unsere Arbeit zu beurteilen. Die Online-Befragung ist anonym und dauert maximal 5 Minuten. Vielen Dank, dass Sie uns mithelfen, in Zukunft noch besser zu werden!
Mit dem Link https://kundenbefragung.bg-verkehr.de/l/9PkjZbGG5zkS gelangen Sie zu unserer Kunden-Umfrage. Danke, dass Sie daran teilnehmen!
Die Kunden-Umfrage ist Teil unseres Qualitätsmanagements – wir sind nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert.
Lange galt Asbest als Wundermittel: Das natürliche Mineral ist feuerfest, isolierend, leicht zu verarbeiten und zudem noch günstig. Doch Asbest macht krank und kann Krebs verursachen. Die BG Verkehr hat nun zusammengefasst, was Reedereien bei einer Einflaggung eines asbestbelasteten Schiffes beachten müssen.
Wer in der Vergangenheit mit Asbest arbeitete, atmete häufig den Staub und damit die feinen Asbestfasern ein. Die mögliche Folge: bösartige Krebstumore oder Veränderungen des Lungenfells. Die Berufsgenossenschaften erkennen die berufsbedingte Staublungenerkrankung durch Asbest, die sogenannte Asbestose, als Berufskrankheit an. Asbest ist bei den tödlich verlaufenden Berufskrankheiten die häufigste Todesursache. Zwischen der Arbeit mit Asbest und dem Ausbruch der Krankheit können mehrere Jahrzehnte liegen. Im Mittel liegt die Latenzzeit bei 38 Jahren.
Seit 1993 darf Asbest in Deutschland nicht mehr hergestellt oder verwendet werden, auf europäischer Ebene seit 2005. Ab 2019 müssen alle Schiffe unter einer EU-Flagge ab 500 BRZ über ein Gefahrstoffverzeichnis verfügen, in dem auch Asbest erfasst sein muss. Mit dieser Verpflichtung aus der Verordnung EU/1257/2013 will die EU die Vorgaben aus der Schiffsrecyling-Konvention („Hong Kong Convention“) in ihr Recht umsetzen.
Weltweit gibt es dagegen kein Asbest-Verbot. Auf älteren Seeschiffen kann daher noch Asbest vorhanden sein. Flaggt ein solches Schiff unter die deutsche Flagge ein, muss der Reeder unter anderem eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, ein Asbest-Kastaster erstellen und für Pflicht-Vorsorgeuntersuchungen für seine Seeleute sorgen. Der Geschäftsbereich Prävention der BG Verkehr hat eine „Zusammenstellung der Pflichten eines Reeders bei der Einflaggung eines asbestbelasteten Schiffes“ erstellt.
Ergänzend zu dieser Zusammenstellung müssen Schiffsbetreiber auch die Vorschriften des internationalen SOLAS-Übereinkommens zum Verbot von Asbest auf Seeschiffen beachten. Das Rundschreiben MSC.1/Circ1374 "Informationen zum Verbot der Verwendung von Asbest an Bord von Schiffen" des Schiffssicherheitsausschusses der IMO gibt genauere Vorgaben und Informationen zum Thema Asbest auf Seeschiffen:
- Auf Schiffen, welche vor dem 01.07.2002 gebaut wurden, dürfen asbesthaltige Materialien noch verbaut und zugelassen sein, sofern von diesen Materialien keine Gefährdung für die Besatzung an Bord ausgeht.
- Auf Schiffen, welche nach dem 01.07.2002 und vor dem 01.01.2011 gebaut wurden, darf der Einbau von asbesthaltige Materialien noch in Ausnahmefällen genehmigt worden sein.
- Auf Schiffen, welche nach dem 01.01.2011 gebaut wurden, dürfen asbesthaltige Materialien nicht mehr verbaut und neu eingebaut werden (vgl. Kapitel II-1, Regel 3-5 des SOLAS-Übereinkommens).
Das Rundschreiben ist im Verkehrsblatt Heft 19/2013 vom 23.09.2013 in deutscher Sprache veröffentlicht worden und ist für Schiffe unter deutscher Flagge verbindlich.
Auf manchen Seeschiffen finden Fachleute bei späteren Untersuchungen Asbest - zum Beispiel beim Erstellen eines Gefahrstoffinventars (IHM) nach der der EU-Verordnung 1257/2013 und des Hongkong-Übereinkommens für das Recycling von Schiffen. In diesen Fällen gilt für eine Asbestsanierung an Bord oder den Austausch des gesamten asbesthaltigen Materials eine Übergangszeit von maximal drei Jahren (vgl. Rundschreiben MSC.1/Circ1374). Diese Übergangszeit von maximal drei Jahren kann auch dann nicht verlängert werden, wenn:
- das Schiff zwischenzeitlich seine Flagge wechselt oder
- bei einem Schiff unter ausländischer Flagge bereits vor drei Jahren Asbest festgestellt wurde und das Schiff jetzt unter die deutsche Flagge gebracht werden soll.
Für Rückfragen zu diesen Vorgaben stehen die Experten des Referates Maschine der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr gerne bereit (e-mail: maschine@bg-verkehr.de oder Dipl.-Ing. Holger Steinbock unter der Tel.: +49 40 361 37-217).