Informationen für Reedereien
NIS-2-Richtlinie der EU stärkt Cybersicherheit für Reedereien
Mit der neuen NIS-2-Richtlinie zur Cyber-Sicherheit erweitert die EU den verbindlichen Rechtsrahmen und bindet auch Schifffahrtsunternehmen ein. Die neue Regelung löst die bisherige NIS-1-Richtlinie ab und führt zu mehr Einheitlichkeit, Harmonisierung und Widerstandsfähigkeit im Umgang mit Cyberrisiken. In Deutschland wird die NIS-2-Richtlinie mit dem geänderten BSI-Gesetz (BSIG) umgesetzt.
Die NIS-2-Richtlinie findet für Reedereien Anwendung, die bestimmte Kriterien erfüllen, die wir für Sie in einer übersichtlichen Grafik zusammengefasst haben.
Informationen zu den Vorgaben zum Risikomanagement und den Meldepflichten, über die Registrierung sowie alles weitere zur NIS-2-Richtlinie finden Sie auf der Website des Bundeamts für Sicherheit und Informationstechnik (BSI).