Deutsches Seeschifffahrtsrecht

Im Rahmen der Anerkennung ausländischer Befähigungszeugnisse müssen:

  • EU-Kapitäne Kenntnisse im deutschen Seeschifffahrtsrecht durch Teilnahme an einem neuntägigen zugelassenen Lehrgang im deutschen Seeschifffahrtsrecht nachweisen. Für eine erfolgreiche Teilnahme sind ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich. 
  • Offiziere auf Führungsebene die Teilnahme an einem eintägigen zugelassenen Lehrgang im deutschen Seeschifffahrtsrecht nachweisen. Zur Führungsebene gehören: Erster Offizier, Leiter der Maschinenanlage, Zweiter Technischer Offizier.

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