Deutsches Seeschifffahrtsrecht
Im Rahmen der Anerkennung ausländischer Befähigungszeugnisse müssen:
- EU-Kapitäne Kenntnisse im deutschen Seeschifffahrtsrecht durch Teilnahme an einem neuntägigen zugelassenen Lehrgang im deutschen Seeschifffahrtsrecht nachweisen. Für eine erfolgreiche Teilnahme sind ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich.
- Offiziere auf Führungsebene die Teilnahme an einem eintägigen zugelassenen Lehrgang im deutschen Seeschifffahrtsrecht nachweisen. Zur Führungsebene gehören: Erster Offizier, Leiter der Maschinenanlage, Zweiter Technischer Offizier.
Hier finden Sie:
- weitere Informationen über die Anerkennung ausländischer Bescheinigungen sowie zu den Voraussetzungen für die Anerkennung
- eine Übersicht aller Rechtsvorschriften für den Lehrgang "Deutsches Seeschifffahrtrecht".