Fortbestand der Befähigung Nautik
- Für eine Gültigkeitsverlängerung müssen Kapitäne und nautische Schiffsoffiziere bestimmte erforderliche Seefahrtzeiten nachweisen.
- Wenn Sie auf Schiffen tätig waren, die den Anforderungen an die Gültigkeitsverlängerung nicht genügen, können Sie die fehlende erforderliche Seefahrtzeit "ersetzen" durch die Teilnahme an einem Lehrgang.