Neue medizinische Ausstattung
Für Handelsschiffe unter deutsche Flagge sind einige neue Vorgaben für die medizinische Ausstattung an Bord in Kraft getreten. (28.01.2025)

Die Reeder müssen die Änderungen erst bei der nächsten jährlichen Überprüfung der medizinischen Ausstattung umsetzen.
Eine Bitte in eigener Sache: Bei Kontrollen an Bord ist aufgefallen, dass häufig nur die letzte Bescheinigung der Apotheke an Bord ist. §109 Absatz 3 des Seearbeitsgesetzes fordert aber die letzten fünf Bescheinigungen. Bitte achten Sie zukünftig darauf, dass die letzten fünf Bescheinigungen an Bord sind.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Rubrik "Maritime Medizin".