Bund fördert Traditionsschiffe
Mit einer neuen Richtlinie fördert der Bund den Erhalt und sicheren Betrieb von Traditionsschiffen. Eigner solcher Schiffe können sich bis zu 90 % ihrer Kosten für Umbauten, Instandhaltung und andere Dienstleistungen erstatten lassen. Frist für die Förderanträge ist der 31. Dezember 2026.

Traditionsschiffs-Eigner können ab sofort Förderanträge bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) stellen. Die BAV informiert auf ihrer Website detailliert über die Voraussetzungen einer Förderung. Dort sind auch die Förderanträge zu finden, die bis spätestens 31.12.2026 eingereicht werden müssen.
Die Förderung aus Mitteln des Bundeshaushalts umfasst 10 Millionen Euro für die Jahre 2025 und 2026. Der Bund will damit das maritime Kulturerbe erhalten, das ehrenamtliche Engagement fördern und die Sicherheit historischer Schiffe unterstützen.