Umweltschutz • Klima

Die Seeschifffahrt ist das Rückgrat des weltweiten Handels: Über 80 Prozent des globalen Warenverkehrs werden auf dem Seeweg abgewickelt. Im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern wie dem Flugzeug oder dem Lkw weist die Schifffahrt eine deutlich höhere Energieeffizienz und niedrigere CO2-Emissionen pro transportierter Tonne auf. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur ressourcenschonenden Versorgung der Weltwirtschaft.

Doch trotz dieser Vorteile ist die Seeschifffahrt nicht frei von Umweltfolgen. Emissionen aus der Verbrennung von Schiffskraftstoffen – darunter Schwefeloxide, Stickoxide, Feinstaub und CO2 – belasten Luft und Klima. Einleiten von Öl, Chemikalien, Abwasser sowie Müll, Unterwasserlärm und das Einschleppen nicht-einheimischer Meeresorganismen durch Ballastwasser oder Biofouling gefährden die empfindlichen Ökosysteme der Meere. 

Da der Seeverkehr seit jeher global stattfindet, wird der Großteil der Vorschriften zum Umweltschutz in der Seeschifffahrt von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (International Maritime Organization - IMO) erlassen. Eines der zentralen Regelwerke ist das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-Übereinkommen).

Die deutsche Flaggenverwaltung ist eng in die Diskussionen und Entscheidungsprozesse bei der IMO, aber auch bei den regionalen Meeresumweltschutzabkommen (insbesondere HELCOM für die Ostsee und OSPAR für den Nordostatlantik) eingebunden.

Technologien, Regelungen und Erkenntnisse über die Umweltauswirkungen der Seeschifffahrt entwickeln sich ständig weiter. In diesem Zusammenhang wurden Forschungsprojekte initiiert, deren Ergebnisse in die Regelungsprozesse auf internationaler, regionaler und nationaler Ebene eingebracht werden. Informationen zu diesen Forschungsprojekte können Sie auf der  Website des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) abrufen.