Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Sachgebiet S 13
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg

Angela Boemke
Telefon: +49 40 3190-7130
Fax: +49 40 3190-5020
E-Mail: schifffahrtsfoerderung@bsh.de

Ausbildungsplatzförderung

Ausbildungsplatzförderung in der Seeschifffahrt

Der Bund fördert die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen an Bord von Seeschiffen, die unter deutscher Flagge oder der Flagge eines EWR-Staates betrieben werden.
Bezuschusst werden die Ausbildungsplatzkosten für Schiffsmechanikerinnen und  Schiffsmechaniker sowie nautische und technische Offiziersassistentinnen und Offiziersassistenten (NOA/TOA). Zusätzlich werden ab dem Förderjahr 2023 erstmals auch Ausbildungsplätze von elektrotechnischen Offiziersassistentinnen und Offiziersassistenten (ETOA) gefördert. Die Ausbildungsplatzkosten werden mit folgenden Beträgen pauschal pro Ausbildungsplatz bezuschusst:

  Schiffsmechanikerin / Schiffsmechaniker   32.000 Euro
  Nautische Offiziersassistentin / Nautischer Offiziersassistent   16.000 Euro
  Technische Offiziersassistentin / Technischer Offiziersassistent   21.000 Euro
  Elektrotechnische Offiziersassistentin / Elektrotechnischer Offiziersassistent   16.000 Euro

Voraussetzungen

Ab dem Förderjahr 2023 müssen die für die Ausbildung eingesetzten Schiffe im Bewilligungszeitraum in einem Seeschiffsregister eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines EWR-Staates eingetragen sein sowie die Flagge eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines EWR-Staates führen.

Die Regelungen gelten für Ausbildungsverträge zu Berufsausbildungen in der Seeschifffahrt, die ab dem 1. Januar 2023 abgeschlossen werden. Der nahtlose Anschluss von der „alten“ zur aktuellen Förderrichtlinie wurde für Vertragsabschlüsse, die noch im Jahr 2022 erfolgen, durch eine Übergangsregelung sichergestellt (nur für bisher bereits förderfähige Ausbildungen).

Anträge

Bitte beantragen Sie die Zuschüsse zunächst mit dem Sammelantrag. Im Sammelantrag machen Sie Angaben zum Unternehmen und zur Zahl der zukünftig geplanten Ausbildungsverhältnisse. Antragsberechtigt sind Reeder im Sinne von § 4 des Seearbeitsgesetzes (Eigentumsreeder, Vertragsreeder oder Bareboat-Charterer, nicht jedoch Crewing-Agenturen), die förderfähige Ausbildungsplätze bereitstellen.

Bitte beachten Sie:
Sie müssen zunächst den Bescheid des BSH zum Sammelantrag abwarten, mit dem die grundsätzliche Förderfähigkeit anerkannt wurde, bevor Sie Ausbildungsverträge bzw. Heuerverträge abschließen. Andernfalls ist keine Förderung mehr möglich.

Nach dem Vertragsschluss müssen Sie für jeden Ausbildungsplatz einen ergänzenden Einzelantrag stellen. Daraufhin prüft das BSH jedes einzelne Ausbildungsverhältnis und erteilt für jeden Einzelfall einen abschließenden Bescheid. Für die ergänzenden Einzelanträge besteht keine Ausschlussfrist. Das BSH empfiehlt allerdings, die Anträge möglichst frühzeitig zu stellen, da erst durch den abschließenden Bescheid die Zuwendung bewilligt wird und ein Anspruch auf Auszahlung entsteht.

Bitte reichen Sie die Anträge schriftlich ein beim:
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg

Anträge für Ausbildungsverhältnisse ab 01.01.2023 / 01.01.2024 (aktuelle APK-Richtlinie)

Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie in der "Richtlinie zur Ausbildungsplatzförderung in der Seeschifffahrt vom 9. November 2022" des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (Bundesanzeiger vom 29.11.2022, BAnz AT 29.11.2022 B3).

Anträge für bisher bereits förderfähige Ausbildungen (Übergangsregelung)

Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie in der "Richtlinie zur Ausbildungsplatzförderung in der Seeschifffahrt vom 7. Oktober 2019" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (Bundesanzeiger vom 11.10.2019, BAnz AT 11.10.2019 B3).

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bild ausbildungsplatzörderung

Verwendungsnachweise

Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger, die Zuschüsse zu den Ausbildungsplatzkosten bekommen haben, müssen deren Verwendung bis spätestens 6 Monate nach Beendigung der Ausbildung nachweisen. Der Verwendungsnachweis ist auf den unten folgenden Vordrucken vollständig und schriftlich einzureichen beim

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg

Bitte verwenden Sie folgende Formulare:

Ausbildungsplatzförderung 2022

Ausbildungsplatzförderung 2021

Ausbildungsplatzförderung 2020

Ausbildungsplatzförderung 2019

    Nähere Informationen zu den Verwendungsnachweisen entnehmen Sie bitte Ihrem Zuwendungsbescheid und den der Förderung jeweils zugrunde liegenden Richtlinien:

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