Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Referat S 13
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg

Angela Boemke
Telefon: +49 40 3190-7130
Fax: +49 40 3190-5020
E-Mail: schifffahrtsfoerderung@bsh.de

Ausbildungsplatzförderung

Ausbildungsplatzförderung in der Seeschifffahrt

Der Bund fördert die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen an Bord von Seeschiffen, die unter deutscher Flagge oder der Flagge eines EWR-Staates betrieben werden.
Bezuschusst werden die Ausbildungsplatzkosten für Schiffsmechanikerinnen und  Schiffsmechaniker sowie nautische und technische Offiziersassistentinnen und Offiziersassistenten (NOA/TOA). Zusätzlich werden ab dem Förderjahr 2023 erstmals auch Ausbildungsplätze von elektrotechnischen Offiziersassistentinnen und Offiziersassistenten (ETOA) gefördert. Die Ausbildungsplatzkosten werden mit folgenden Beträgen pauschal pro Ausbildungsplatz bezuschusst:

  Schiffsmechanikerin / Schiffsmechaniker   32.000 Euro
  Nautische Offiziersassistentin / Nautischer Offiziersassistent   16.000 Euro
  Technische Offiziersassistentin / Technischer Offiziersassistent   21.000 Euro
  Elektrotechnische Offiziersassistentin / Elektrotechnischer Offiziersassistent   16.000 Euro

Voraussetzungen

Ab dem Förderjahr 2023 müssen die für die Ausbildung eingesetzten Schiffe im Bewilligungszeitraum in einem Seeschiffsregister eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines EWR-Staates eingetragen sein sowie die Flagge eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines EWR-Staates führen.

Anträge

Bitte beantragen Sie die Zuschüsse zunächst mit dem Sammelantrag. Im Sammelantrag machen Sie Angaben zum Unternehmen und zur Zahl der zukünftig geplanten Ausbildungsverhältnisse. Antragsberechtigt sind Reeder im Sinne von § 4 des Seearbeitsgesetzes (Eigentumsreeder, Vertragsreeder oder Bareboat-Charterer, nicht jedoch Crewing-Agenturen), die förderfähige Ausbildungsplätze bereitstellen.

Bitte beachten Sie:
Sie müssen zunächst den Bescheid des BSH zum Sammelantrag abwarten, mit dem die grundsätzliche Förderfähigkeit anerkannt wurde, bevor Sie Ausbildungsverträge bzw. Heuerverträge abschließen. Andernfalls ist keine Förderung mehr möglich.

Nach dem Vertragsschluss müssen Sie für jeden Ausbildungsplatz einen ergänzenden Einzelantrag stellen. Daraufhin prüft das BSH jedes einzelne Ausbildungsverhältnis und erteilt für jeden Einzelfall einen abschließenden Bescheid. Für die ergänzenden Einzelanträge besteht keine Ausschlussfrist. Das BSH empfiehlt allerdings, die Anträge möglichst frühzeitig zu stellen, da erst durch den abschließenden Bescheid die Zuwendung bewilligt wird und ein Anspruch auf Auszahlung entsteht.

Bitte reichen Sie die Anträge schriftlich ein beim:
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Referat S13
Postfach 30 12 20
20305 Hamburg

Anträge

Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie in der "Richtlinie zur Ausbildungsplatzförderung in der Seeschifffahrt vom 9. November 2022" des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (Bundesanzeiger vom 29.11.2022, BAnz AT 29.11.2022 B3) und der Änderung der Richtlinie zur Ausbildungsplatzförderung in der Seeschifffahrt vom 19. März 2024 .

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bild ausbildungsplatzörderung

Verwendungsnachweise

Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger, die Zuschüsse zu den Ausbildungsplatzkosten bekommen haben, müssen deren Verwendung bis spätestens 6 Monate nach Beendigung der Ausbildung nachweisen. Der Verwendungsnachweis ist auf den unten folgenden Vordrucken vollständig und schriftlich einzureichen beim

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Referat S13
Postfach 30 12 20
20305 Hamburg

Bitte verwenden Sie folgende Formulare:

    Nähere Informationen zu den Verwendungsnachweisen entnehmen Sie bitte Ihrem Zuwendungsbescheid und den der Förderung jeweils zugrundeliegenden Richtlinien:

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