Sachgebiet S 13
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Angela Boemke
Telefon: +49 40 3190-7130
Fax: +49 40 3190-5003
E-Mail: schifffahrtsfoerderung@bsh.de
Ralf Sagasser
Telefon: +49 40 3190-7137
Fax: +49 40 3190-5020
E-Mail: schifffahrtsfoerderung@bsh.de
Ausbildungsplatzförderung
Ausbildungsplatzförderung auf Schiffen unter deutscher Flagge oder der Flagge eines EU-Mitgliedstaates
Der Bund fördert die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen an Bord von Schiffen, die unter deutscher Flagge oder der Flagge eines EU-Mitgliedstaates betrieben werden. Die Ausbildungsplatzkosten für Schiffsmechaniker sowie nautische und technische Offiziersassistenten werden pauschal pro Ausbildungsplatz bezuschusst.
Bitte beantragen Sie die Zuschüsse zunächst mit dem Sammelantrag. Im Sammelantrag machen Sie Angaben zum Unternehmen und zur Zahl der zukünftig geplanten Ausbildungsverhältnisse. Antragsberechtigt sind Reeder im Sinne von § 4 des Seearbeitsgesetzes (Eigentumsreeder, Vertragsreeder oder Bareboat-Charterer, nicht jedoch Crewing-Agenturen), die förderfähige Ausbildungsplätze bereitstellen.
Bitte beachten Sie:
Sie müssen zunächst den Bescheid des BSH zum Sammelantrag abwarten, mit dem die grundsätzliche Förderfähigkeit anerkannt wurde, bevor Sie Ausbildungsverträge bzw. Heuerverträge abschließen. Andernfalls ist keine Förderung mehr möglich.
Nach dem Vertragsschluss müssen Sie für jeden Ausbildungsplatz einen ergänzenden Einzelantrag stellen. Daraufhin prüft das BSH jedes einzelne Ausbildungsverhältnis und erteilt für jeden Einzelfall einen abschließenden Bescheid. Für die ergänzenden Einzelanträge besteht keine Ausschlussfrist. Das BSH empfiehlt allerdings, die Anträge möglichst frühzeitig zu stellen, da erst durch den abschließenden Bescheid die Zuwendung bewilligt wird und ein Anspruch auf Auszahlung entsteht.
Bitte reichen Sie die Anträge schriftlich ein beim:
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Anträge
- Anleitung - elektronische Formulare
- Sammelantrag auf Ausbildungsplatzförderung für Vertragsabschlüsse im Jahr 2022
- Ergänzender Einzelantrag OA für Vertragsabschlüsse im Jahr 2022
- Ergänzender Einzelantrag SM für Vertragsabschlüsse im Jahr 2022
- Ergänzender Einzelantrag OA für Vertragsabschlüsse im Jahr 2021
- Ergänzender Einzelantrag SM für Vertragsabschlüsse im Jahr 2021
- Ergänzender Einzelantrag OA für Vertragsabschlüsse im Jahr 2020
- Ergänzender Einzelantrag SM für Vertragsabschlüsse im Jahr 2020
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie in der "Richtlinie zur Ausbildungsplatzförderung in der Seeschifffahrt vom 7. Oktober 2019" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (Bundesanzeiger vom 11.10.2019, BAnz AT 11.10.2019 B3).
Verwendungsnachweise
Zuwendungsempfänger, die Zuschüsse zu den Ausbildungsplatzkosten bekommen haben, müssen deren Verwendung bis spätestens 6 Monate nach Beendigung der Ausbildung nachweisen. Der Verwendungsnachweis ist auf den unten folgenden Vordrucken vollständig und schriftlich einzureichen beim
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Bitte verwenden Sie folgende Formulare:
Ausbildungsplatzförderung 2021
Ausbildungsplatzförderung 2020
Ausbildungsplatzförderung 2019
Ausbildungsplatzförderung 2018
Ausbildungsplatzförderung 2017
Nähere Informationen zu den Verwendungsnachweisen entnehmen Sie bitte Ihrem Zuwendungsbescheid und den der Förderung jeweils zugrunde liegenden Richtlinien: