Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e.V.
Buschhöhe 8
28357 Bremen


www.machmeer.de

Telefon: +49 421 17367-0
Fax: +49 421 17367-15
E-Mail: info@berufsbildung-see.de

Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU)
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg

Telefon: +49 40 31 90 - 83 11
Fax: +49 30 31 90 – 83 40
E-Mail: posteingang@bsu-bund.de

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Abteilung Schifffahrt
Am Propsthof 51
53121 Bonn

Telefon: +49 228 70 90 - 0
Fax: +49 228 70 90 - 90 10
E-Mail: gdws@wsv.bund.de

Deutscher Wetterdienst (DWD)
Niederlassung Hamburg - Seewetteramt
Bernhard-Nocht-Straße 76
20359 Hamburg

Telefon: +49 69 80 62 - 0
Fax: +49 69 80 62 - 61 06
E-Mail: pmo@dwd.de

Bundesagentur für Arbeit
Zentrale Heuerstelle Hamburg
Nagelsweg 9
20097 Hamburg

Telefon: +49 40 24 85-13 13
Fax: +49 4024 85-13 35
E-Mail: hamburg.heuerstelle@arbeitsagentur.de

Hafenärztliche Dienste
Liste der Hafenärztlichen Dienste in Deutschland:

Kontaktdaten aller deutschen Hafenärztlichen Dienste

Weitere Einrichtungen

Die weiteren Einrichtungen der deutschen Flaggenstaatverwaltung

Neben der BG Verkehr (Dienststelle Schiffssicherheit), dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), der Bundesnetzagentur und den Seeschiffsregistern gibt es in Deutschland noch weitere maritime Institutionen, die einzelne Aufgaben der deutschen Flaggenstaatverwaltung wahrnehmen oder über besondere maritime Kompetenzen für Seeleute und Reedereien verfügen. Wir stellen Ihnen nachfolgend diese Einrichtungen dar.

Nutzen Sie gerne auch unsere Funktion "Ansprechpartner", wenn Sie wissen wollen, welche Behörde für was zuständig ist.

Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e.V. (BBS)

Die Aufgaben der Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e.V. (BBS) sind vergleichbar mit den Aufgaben der Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern als zuständige Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz. Anders als die Kammern ist die BBS als zuständige Stelle für die Berufsbildung in der Seeschifffahrt nicht nur für einen bestimmten Bezirk zuständig, sondern für den gesamten Bereich der deutschen Küste und damit auch für das ganze Bundesgebiet zuständig.

Die Aufgaben der BBS erstrecken sich vor allem auf:

  • Beratung der ausbildenden Reedereien, der Ausbilder und der Auszubildenden
  • Überwachung der Berufsausbildung, insbesondere der Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker
  • Durchführung von Prüfungen in der Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker
  • Führung eines Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse
  • Information über die Ausbildungsmöglichkeiten in der Seeschifffahrt
  • Mitwirkung bei der Regelung der Ausbildung von Seeleuten
  • Anerkennung von Schiffen als Ausbildungsstätten

Bei den von der BBS betreuten Bildungsmaßnahmen handelt es sich vor allem um die Berufsausbildung zum/zur Schiffsmechaniker/-in, einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf zum Facharbeiter im Gesamtschiffsbetrieb.

Mitglieder der BBS sind:

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bild weitere einrichtungen

Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU)

Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) mit Sitz in Hamburg erfasst und untersucht weltweit alle Arten von Seeunfällen an Bord oder unter Beteiligung von Schiffen unter deutscher Flagge. Innerhalb der deutschen Hoheitsgewässer sowie in bestimmten Fällen auch innerhalb der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) wird die BSU unabhängig vom jeweiligen Flaggenstaat tätig.

Ziel der Untersuchungen der BSU ist es, die Umstände, Ursachen und begünstigenden Faktoren von Seeunfällen zu ermitteln und dadurch zukünftige Unfälle zu verhindern. Der gesetzliche Leitgedanke der Arbeit der BSU ist der „No Blame Approach“ (Ansatz ohne Schuldzuweisung), d. h. mit den Untersuchungen werden keine Feststellungen über Verschulden, Haftung oder sonstige Ansprüche getroffen.

Die BSU schließt ihre Untersuchungen in aller Regel mit der Veröffentlichung eines Untersuchungsberichts in deutscher und englischer Sprache ab. Wesentlicher Bestandteil der Berichte sind die Sicherheitsempfehlungen, die auf die Verhütung zukünftiger Unfälle abzielen.

Die BSU führt viele Unfalluntersuchungen in internationaler Zusammenarbeit durch, indem sie ausländische Untersuchungsstellen bei ihren Ermittlungen unterstützt oder zusammen mit diesen Stellen Untersuchungen durchführt und gemeinsame Abschlussberichte herausgibt.

Die nationalen Rechtsgrundlagen für die Arbeit der BSU sind unter anderem das Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz (SUG), das Schiffssicherheitsgesetz (SchSG) und die Verordnung über die Sicherung der Seefahrt (SeeFSichV). Wichtigste internationale Grundlagen sind die europäischen Richtlinie 2009/18/EG, die Verordnung (EU) 1286/2011 sowie der weltweit gültige Casualty Investigation Code (IMO Resolution MSC.255(84)).

Kapitäne von Seeschiffen unter deutscher Flagge sind verpflichtet, der BSU Seeunfälle, Personen- und Sachschäden und andere Ereignisse, welche die Schiffssicherheit beeinträchtigen oder gefährden zu melden. Entsprechende Vorlagen stehen auf der Homepage der BSU zum Download in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.

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Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)

Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) mit Sitz in Bonn sorgt für einen sicheren und reibungslos fließenden Schiffsverkehr auf den deutschen Bundeswasserstraßen. Sie ist als Verkehrswegeverwaltung für den Betrieb, den Erhalt sowie den Aus- und Neubau von 7.300 km Binnenwasserstraßen und 23.000 km² Seewasserstraßen in Deutschland verantwortlich. Dazu zählen auch die Unterhaltung von Anlagen wie Schleusen, Wehre, Brücken und Hebewerke.

Zusammen mit bundesweit nachgeordneten Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern (WSÄ) und Wasserstraßen-Neubauämtern in den Regionen sowie dem Reedereizentrum bildet die GDWS die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV).

Die GDWS nimmt überwiegend Küstenstaataufgaben wahr, ist aber auch für einzelne Aufgaben der deutschen Flaggenstaatverwaltung zuständig. So überwacht sie zusammen mit den WSÄ die Einhaltung der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See auch seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres auf Seeschiffen unter deutscher Flagge. Die GDWS ahndet und verfolgt außerdem im Rahmen ihrer flaggenstaatlichen Zuständigkeit Verstöße von Schiffsführern deutschflaggiger Seeschiffe gegen die Verordnung zur Sicherung der Seefahrt. In dieser Verordnung sind unter anderem die Verpflichtung zur Hilfeleistung in Notfällen und zur Teilnahme an Meldesystemen sowie Verkehrswegeführungsmaßnahmen geregelt.

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Deutscher Wetterdienst (DWD)

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) ist der nationale meteorologische Dienst der Bundesrepublik Deutschland und bietet umfangreiche Wetter- und Klimainformationen an. Zu seinen Kernaufgaben gehört die meteorologische Sicherung der Luft- und Seeschifffahrt und die Herausgabe von Warnungen vor meteorologischen Ereignissen, die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährlich werden können. Auch koordiniert der DWD die meteorologischen Interessen Deutschlands auf nationaler und internationaler Ebene und vertritt die Bundesregierung in zwischenstaatlichen und internationalen Organisationen wie zum Beispiel der Weltorganisation für Meteorologie (WMO). Der Informations- und Forschungsauftrag des DWD basiert auf dem Gesetz über den Deutschen Wetterdienst (DWDG).

Im Bereich der Seeschifffahrt ist der DWD für die meteorologische Sicherung der Seefahrt zuständig. Der DWD unterhält für die meteorologische Datengewinnung auf See eine maritime Messnetzgruppe, die auch für den Betrieb des Voluntary Observing Ship-Netzwerkes (VOS) verantwortlich ist. Hauptbestandteil des VOS-Netzwerkes ist die freiwillige Wetterbeobachtung auf See. Der DWD betreibt mehr als 500 VOS-Stationen auf Seeschiffen unter deutscher und ausländischer Flagge. Die Teilnahme an dem bereits seit dem Jahr 1853 bestehenden Beobachtungsnetzwerk ist freiwillig. Das Erfassen und Verbreiten von meteorologischen Daten, Vorhersagen und Warnungen auch für die Seeschifffahrt ist dagegen eine hoheitliche Aufgabe, die vom DWD unter anderem durch den Betrieb der deutschen VOS-Flotte wahrgenommen wird. Die Rechtsgrundlage für den Betrieb von VOS ist Kapitel V Regel 5 des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS).

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Zentrale Heuerstelle Hamburg (ZHH)

Die Zentrale Heuerstelle ist Teil der Bundesagentur für Arbeit und ist bundesweit für Seeleute tätig. Die Heuerstelle informiert, berät und vermittelt gebührenfrei Fach- und Führungskräfte der Seeschifffahrt. Sie informiert und berät über Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und vermittelt Ausbildungsplätze in der Seeschifffahrt.

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Hafenärztliche Dienste

Die Hafenärztliche Dienste der Länder sind für die Durchführung der hoheitlichen Aufgaben im Rahmen des öffentlichen Gesundheitsschutzes im Bereich des Hafens zuständig. Neben den Überwachungsaufgaben sind die Mitarbeiter in Gremien- und Normenarbeit beratend tätig.

Im einzelnen nehmen die Hafenärztliche Dienste folgende Aufgaben wahr:

  • Überwachung der Schiffshygiene und Ausstellung von Schiffshygienezertifikaten nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften,
  • Freigabe von Leichentransporten aus dem Ausland,
  • Medizinische Tauglichkeitsuntersuchung von Schiffsführern in der Binnenschifffahrt,
  • Reisemedizinische Beratung,
  • Impfberatung und staatlich zugelassene Gelbfieberimpfstelle,
  • Beratung von Unternehmen und Institutionen zu Fragen des Infektionsschutzes.

Die verschiedenen Hafenärztlichen Dienste der Länder sind für ihren jeweiligen Hafen zuständig. Bei deutschflaggigen Schiffen richtet sich die Zuständigkeit nach dem jeweiligen Heimathafen.

Die Vollzugsarbeit der Hafenärztliche Dienste wird im Arbeitskreis der Küstenländer für Schiffshygiene (AkKü) intern koordiniert. Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie in dem Verzeichnis aller Hafenärztlichen Dienste in Deutschland.

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