Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Referat S11
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg

Anette Claudia Scholz
Telefon: +49 40 31 90-7112
Fax: +49 40 31 90-5003
E-Mail: flaggenrecht@bsh.de

Jasmin Lohse
Telefon: +49 40 31 90-7113
Fax: +49 40 31 90-5003
E-Mail: flaggenrecht@bsh.de

Lennart Neumann
Telefon: +49 40 31 90-7115
Fax: +49 40 31 90-5003
E-Mail: flaggenrecht@bsh.de

Internationales Seeschifffahrtsregister (ISR)

Freiwilliger Eintrag ins ISR möglich

Eigentümer von Seeschiffen können ihr Schiff zusätzlich zum Eintrag in einem (der bei verschiedenen Amtsgerichten geführten) deutschen Seeschiffsregister freiwillig in das nationale ISR eintragen lassen. Rechtsgrundlage ist § 12 Flaggenrechtsgesetz.

Oberste Voraussetzung für einen ISR-Eintrag ist immer das Führen der Bundesflagge. Weiterhin müssen diese Kauffahrteischiffe im internationalen Verkehr im Sinne von § 5a Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes eingesetzt werden.

Sie können dann ausländische Seeleute zu deren Heimatlohnbedingungen beschäftigen, auch wenn das Schiff die deutsche Flagge führt.

Das BSH als zuständige Flaggenbehörde führt das ISR; es wird auch als Zweitregister bezeichnet. Es ist nicht mit einem Seeschiffsregister der Amtsgerichte vergleichbar. Vielmehr handelt es sich um einen Anhang zum nicht öffentlichen deutschen Flaggenregister.

Wollen Sie die Vorteile der deutschen Flagge nutzen und zeitgleich von günstigen Heimatheuern profitieren, dann reichen Sie bitte das Antragsformular im Original und unterschrieben beim BSH ein.