Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Sachgebiet S 43
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Nicole Patzelt
Telefon: +49 40 3190-7431
Fax: +49 40 3190-5008
E-Mail: clc@bsh.de
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Ölhaftung
Haftung für Öl als Bulkladung
Der Eigentümer eines Schiffes, das Öl als Bulkladung befördert, haftet nach dem Haftungsübereinkommen von 1992 verschuldensunabhängig für Ölverschmutzungsschäden. Der Eigentümer hat hierüber eine Versicherung oder sonstige finanzielle Sicherheit aufrechtzuerhalten.
Haftung für Bunkeröl
Nach dem Bunkeröl-Übereinkommen haften Schiffseigentümer für Verschmutzungsschäden, die durch Bunkeröl verursacht werden. Hierüber muss der eingetragene Eigentümer eine Versicherung oder sonstige finanzielle Sicherheit aufrechterhalten.