Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)
Geschäftsbereich Prävention
Ottenser Hauptstr. 54
22765 Hamburg

Referat Seeschifffahrt und Fischerei

Telefon: +49 40 39802754
Fax: +49 40 39801999
E-Mail: seeschifffahrt@bg-verkehr.de

Gefährdungsbeurteilung

Der Arbeitgeber ist für Unfallverhütung zuständig

Der Arbeitgeber ist für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit verantwortlich. Er ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und sie ständig fortzuentwickeln. Zu seiner Unterstützung hat der Arbeitgeber Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte zu bestellen, die ihn in Fragen des Arbeitsschutzes beraten.

Gefährdungsbeurteilung

Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) sind alle Arbeitgeber - unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Für die Seeschifffahrt schreibt das internationale Seearbeitsübereinkommen eine Risikobewertung an Bord vor.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, in seinem Unternehmen Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung sind zu dokumentieren. Wie eine Gefährdungsbeurteilung im Einzelnen aussehen muss, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Der Arbeitgeber kann die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen oder andere fachkundige Personen damit beauftragen, zum Beispiel Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte. Die Verantwortung bleibt aber immer beim Arbeitgeber.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet weitere Informationen zur Gefährdungsbeurteilung im Allgemeinen. Die Unternehmen der Seeschifffahrt berät das Referat Seeschifffahrt des Geschäftsbereiches Prävention der BG Verkehr. Auf der Website der BG Verkehr finden Sie Mustervorlage für ausgewählte Tätigkeiten im Bordbetrieb.

bild unfallverhütung

Informationsmaterialien für die Seeschifffahrt

Für die Seeschifffahrt hält der Geschäftsbereich Prävention der BG Verkehr umfangreiche Informationsmaterialien zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord bereit. Insbesondere das Handbuch See - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Seeschifffahrt und Fischerei enthält viele praktische Hinweise und Tipps für den Bordalltag. Im Kompendium Arbeitsschutz finden Sie den Wortlaut vieler Rechtsvorschriften sowie weitere Informationen zum Arbeitsschutz.

Bei Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bord, zum berufsgenossenschaftlichen Regelwerk, zum Einsatz und zur Nutzung Persönlicher Schutzausrüstung, zur sicheren Gestaltung von Arbeitsvorgängen oder allgemein zum sicheren Arbeiten und Leben an Bord finden Sie bei der BG Verkehr weitere Informationen: