Beitragssätze in der Sozialversicherung für das Jahr 2026

Krankenversicherung
Allgemeiner Beitragssatz (exkl. jeweiliger Zusatzbeitrag) 14,60 %
Anteil Arbeitnehmer 7,30 %
Zzgl. Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer (variiert je nach Krankenkasse) Link
Anteil Arbeitgeber 7,30 %
Pflegeversicherung
Kinderlose insgesamt 4,20 %
Anteil Arbeitnehmer 2,40 %
Anteil Arbeitgeber 1,80 %
Beschäftigte mit 1 Kind insgesamt 3,60 %
Anteil Arbeitnehmer 1,80 %
Anteil Arbeitgeber 1,80 %
Beschäftigte mit 2 Kindern insgesamt 3,35 %
Anteil Arbeitnehmer 1,55 %
Anteil Arbeitgeber 1,80 %
Beschäftigte mit 3 Kindern insgesamt 3,10 %
Anteil Arbeitnehmer 1,30 %
Anteil Arbeitgeber 1,80 %
Beschäftigte mit 4 Kindern insgesamt 2,85 %
Anteil Arbeitnehmer 1,05 %
Anteil Arbeitgeber 1,80 %
Beschäftigte mit 5 und mehr Kindern insgesamt 2,60 %
Anteil Arbeitnehmer 0,80 %
Anteil Arbeitgeber 1,80 %
Sachsen (hat bei Einführung der PV keinen Feiertag gestrichen,
weshalb die Arbeitnehmer einen höheren Anteil zahlen.)
3,60 %
Anteil Arbeitnehmer 2,30 %
und Zuschlag (+0,40 %)
bzw. Abzug (–0,25 % je Kind, s.o.))
Anteil Arbeitgeber 1,30 %
Rentenversicherung
Allgemeine Rentenversicherung 18,60 %
Anteil Arbeitnehmer 9,3 %
Anteil Arbeitgeber 9,3 %
Seemannskasse
Beitragssatz 4,00 %
Anteil Arbeitnehmer 2,00 %
Anteil Arbeitgeber 2,00 %
Arbeitslosenversicherung
Beitragssatz 2,60 %
Anteil Arbeitnehmer 1,30 %
Anteil Arbeitgeber 1,30 %
See-Unfallversicherung
Seit dem 1. Januar 2022 errechnen sich die Beiträge für Seeleute und für Landbeschäftigte wie folgt:

(Entgelte* x Gefahrklasse x Beitragsfuß**) : 1.000 = Beitrag

*Entgelte = D-Heuern oder DJEK oder Versicherungssumme oder Lohnsumme
** Der Beitragsfuß für 2024 ist 2,75 €. Beitragsvorschussfuß ist für 2025: 2,89 €

Weitere Informationen zum Gefahrentarif finden Sie auf der Website der BG Verkehr.

Gefahrentarifstelle Gewerbezweig Gefahrklasse
880 Unternehmen und Einrichtungen von Seefahrtsunternehmen an Land 1,71
890,1 Seefahrtsunternehmen (Besatzungsmitglieder in der Personen-, Handels-, Offshore-, Bäder- und Fährschifffahrt, in Schlepp-, Bergungs- und Tauchunternehmen, in der Großen Hochseefischerei, in Segelschulen und auf Privat-Yachten und Kanalsteurer sowie in der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei ohne Länderzuschuss) 10,14
890,2 Seefahrtsunternehmen mit Länderzuschuss (Kleine Hochsee- und Küstenfischerei sowie Fischer ohne Fahrzeug) 10,14* Die Reduzierung des Beitrags durch den Länderzuschuss wird nicht durch die Gefahrklasse abgebildet, sondern erfolgt im Zuge der Beitragsberechnung. 

Umlagesätze
Umlage 1 = Krankheit, Kur (Erstattungssatz 80%) 0.80 %
Umlage 2 = Mutterschutz (Erstattungssatz 100%) 0,22 %

Stand 19.12.2025; alle Angaben ohne Gewähr