Sachgebiet S 12
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Telefon: +49 40 31 90 71 28
E-Mail: endorsements@bsh.de
Anerkennung ausländischer Bescheinigungen
- Ausländische Befähigungszeugnisse müssen anerkannt werden
- Antragsformulare
- Voraussetzungen für die Anerkennung
- Anerkennung und Seediensttauglichkeit
- STCW-konforme Seediensttauglichkeitszeugnisse
Aufgrund des Krieges in der Ukraine gelten ab sofort folgende Maßnahmen für die Erteilung von Anerkennungsvermerken für Seeleute.
Aufgrund der COVID-19-bedingten Entwicklungen gelten ab sofort folgende Erleichterungen für die Gültigkeit und Ausstellung von Dokumenten für Seeleute.
Ausländische Befähigungszeugnisse müssen anerkannt werden
International vergleichbare Standards in der Ausbildung und der Befähigung von Seeleuten sind eine Voraussetzung für mehr Schiffssicherheit. Dazu gehören auch einheitliche Vorgaben für die Anerkennung ausländischer Zeugnisse. So müssen nach der Anlage zum internationalen STCW-Übereinkommen (Regeln I/10 und I/2 Absatz 7) ausländische Befähigungszeugnisse unter anderem auf Echtheit und Gültigkeit überprüft werden, wenn Kapitäne oder Schiffsoffiziere auf Schiffen eines anderen Staates tätig werden wollen. Die Verwaltung des Flaggenstaates stellt dann einen Anerkennungsvermerk aus.
Für Befähigungen, die nicht dem STCW-Übereinkommen unterliegen, wird eine Gleichwertigkeitsbescheinigung ausgestellt; dazu zählen Befähigungen für den Dienst auf allen Fischereifahrzeugen und der Schiffsmaschinist (technischer Dienst auf Schiffen unter 750 kW Antriebsleistung). Für diese Anerkennungsvermerke und Gleichwertigkeitsbescheinigungen ist in Deutschland das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zuständig.
Eine Anerkennung ist für folgende ausländische Bescheinigungen notwendig:
- nautische, technische sowie elektrotechnische Befähigungszeugnisse,
- Seefunkzeugnisse und
- Befähigungsnachweise für den Dienst auf Tankschiffen.
Nicht erforderlich ist eine Anerkennung von Befähigungsnachweisen / Qualifikationsnachweisen für:
- den Dienst als Besatzungsmitglied auf Unterstützungsebene,
- die Bereiche Schiffssicherheit und Gefahrenabwehr (nach Kapitel VI der Anlage zum STCW-Übereinkommen),
- den Dienst auf Fahrgastschiffen (nach Kapitel V der Anlage zum STCW-Übereinkommen),
- den Dienst auf Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen (nach Kapitel V der Anlage zum STCW-Übereinkommen).
Bitte beachten Sie auch unsere Informationen zu Beschäftigungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen in der Seeschifffahrt.
Antragsformulare
Bitte bearbeiten Sie immer nur ein Formular (nicht mehrere zeitgleich).
Der Umwelt zuliebe:
Bitte schicken Sie Ihre Anträge ohne Hüllen / Mappen aus Kunststoff an das BSH.
Hier finden Sie Informationen zu den Gebühren.
Voraussetzungen für die Anerkennung
Ausländische Befähigungszeugnisse werden anerkannt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das Besatzungsmitglied hat gültige Befähigungszeugnisse, Befähigungsnachweise und Seefunkzeugnisse.
- Das Besatzungsmitglied hat ein gültiges deutsches oder ausländisches Seediensttauglichkeitszeugnis.
- Der Staat, der das Zeugnis oder den Nachweis ausgestellt hat, ist einer der Kooperationsstaaten der Bundesrepublik Deutschland. Wenn noch kein Kooperationsvertrag existiert, aber der zeugnisausstellende Staat auf der Weißen Liste steht, kann die Ausstellung von Anerkennungsvermerken nach Einzelfallprüfung erfolgen.
- Die Gültigkeitsdauer des Anerkennungsvermerkes eines ausländischen nautischen Befähigungszeugnisses darf die Dauer der Gültigkeit des zugrunde liegenden Seefunkzeugnisses nicht überschreiten.
- Eine Anerkennung der Befugnis zum Kapitän setzt voraus, dass dieser EU-Bürger und Inhaber eines anerkannten ausländischen Befähigungszeugnisses ist.
- Der Kapitän muss vor Aufnahme des Schiffsdienstes Kenntnisse im deutschen Seeschifffahrtsrecht und der deutschen Sprache durch Teilnahme an einem zugelassenen Lehrgang nachweisen.
- Schiffsoffiziere auf Führungsebene müssen Kenntnisse im deutschen Seeschifffahrtsrecht durch Teilnahme an einem zugelassenen Lehrgang für Schiffsoffiziere nachweisen. Zur Führungsebene gehören: Erster Offizier, Leiter der Maschinenanlage, Zweiter Technischer Offizier.
Jeder Reeder ist verpflichtet, die Echtheit und Gültigkeit von Befähigungszeugnissen, Befähigungsnachweisen und Seefunkzeugnissen zu prüfen (ISM-Code). Dazu bietet die internationale Seeschifffahrtsorganisation IMO auf ihrer Website einen entsprechenden Service mit den Kontaktstellen der einzelnen Flaggenstaaten an.
Anerkennung und Seediensttauglichkeitszeugnisse
Seediensttauglichkeitszeugnisse müssen für die Anerkennung von Befähigungszeugnissen, Befähigungsnachweisen und Seefunkzeugnissen den Anforderungen des STCW-Übereinkommens entsprechen. Das ist der Fall, wenn
- das Zeugnis die Mindestangaben nach dem Abschnitt A-I/9 Absatz 7 des STCW-Codes enthält (unter anderem ausstellende Behörde, Hör-, Seh- und Farbsehvermögen, Unterschrift des Seemanns) und
- der untersuchende Arzt in einem öffentlichen Verzeichnis der jeweiligen STCW-Vertragspartei steht. Der jeweilige Staat sieht diese Ärzte als ausreichend qualifiziert an (Abschnitt A-I/9 Absatz 4 des STCW-Codes).
Deutsche Seediensttauglichkeitszeugnisse erfüllen die STCW-Standards. Hier finden Sie das Muster des deutschen Zeugnisses und die Liste der zugelassenen Ärzte.
STCW-konforme Seediensttauglichkeitszeugnisse
Für die Erteilung von Anerkennungsvermerken und Bescheinigungen für Seeleute (zum Beispiel Befähigungszeugnisse, Befähigungsnachweise) kann das BSH ausländische Seediensttauglichkeitszeugnisse verwenden, wenn
- die Zeugnisse den Vorgaben des STCW-Übereinkommens entsprechen und
- die STCW-Vertragspartei eine Liste der Ärzte pflegt und öffentlich zur Verfügung stellt, die für die Durchführung von Seediensttauglichkeitsuntersuchungen zugelassen sind (A-I/9 Nr. 4 STCW-Code).
Folgende Übersicht dient als Orientierung und wird laufend ergänzt. Sie ist nicht vollständig oder tagesaktuell:
Staat (STCW-Vertragspartei) | Ärzte-Verzeichnis für ausländische Seediensttauglichkeitsuntersuchungen | |
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Website-Link | Pdf-Dokument | |
Antigua & Barbuda |
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Äthiopien |
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Bangladesch |
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Belgien |
Ärzteliste für Ärzte außerhalb Belgiens |
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Bulgarien |
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China |
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Dänemark |
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Estland |
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Finnland |
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Frankreich |
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Georgien |
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Ghana |
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Griechenland |
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Großbritannien |
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Hong Kong |
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Indien |
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Iran |
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Irland |
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Island |
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Italien |
Ärzteliste Italien |
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Jamaika |
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Kanada |
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Kroatien |
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Lettland |
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Litauen |
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Mauritius |
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Myanmar |
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Neuseeland |
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Niederlande |
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Norwegen |
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Pakistan |
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Panama |
Ärzteliste Panama |
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Philippinen |
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Polen |
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Portugal |
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Rumänien |
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Schweden |
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Schweiz |
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Seychellen |
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Slowakei |
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Slowenien |
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Sri Lanka |
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Südafrika |
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Thailand |
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Tschechische Republik |
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Türkei |
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Ukraine |
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Ungarn |
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Zypern |
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Sie können uns per E-Mail Staaten mitteilen, die Ihrer Ansicht nach STCW-konforme Seediensttauglichkeitszeugnisse ausstellen. Wir werden das prüfen und die Liste ggf. um diesen Staat erweitern. Die Prüfung umfasst keine Kontrolle oder Bewertung der medizinischen Befunde. Hier finden Sie weitere Informationen zur unterschiedlichen medizinischen Qualität ausländischer Seediensttauglichkeitszeugnisse.