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STCW
STCW-Übereinkommen
Das Internationale Übereinkommen von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Übereinkommen) in der jeweils geltenden Fassung ist eine UN-Konvention, die 1978 durch die International Maritime Organization (IMO) entstand. Das STCW-Übereinkommen gilt auch für Schiffe aus Flaggenstaaten, die dieses Übereinkommen nicht ratifiziert haben, sofern sie den Hafen eines Vertragsstaates anlaufen.
Das STCW-Übereinkommen soll international vergleichbare Standards schaffen für
- die Aus- und Fortbildung,
- das Erteilen von Bescheinigungen für Seeleute und
- den Wachdienst von Seeleuten.
Hier finden Sie Informationen des BSH zur Struktur des STCW-Übereinkommens.

Änderungen und Hinweise
Das STCW-Übereinkommen ist mit den Manila-Änderungen aus 2010 umfangreich überarbeitet worden und am 01.01.2012 in Kraft getreten. Auch nach diesen Änderungen wurde und wird das STCW-Übereinkommen weiterentwickelt; in den folgenden Abschnitten finden Sie weitere Details:
1. Januar 2026
Der STCW-Code Teil A wurde im Bereich Verbindliche Mindestanforderungen für die Einführungslehrgänge sowie für die Grundausbildung und -unterweisung in Sicherheitsangelegenheiten für alle Seeleute überarbeitet; weitere Informationen dazu finden Sie in folgendem Dokument:
- Resolution MSC.560 (108) Änderungen des STCW Codes Teil A (aktualisierte Tabelle A-VI/1-4 Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm in persönlichen Überlebenstechniken und sozialer Verantwortung)
Mit der IMO Entschließung MSC.560 (108) ergeben sich Änderungen des STCW-Codes Teil A für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Code). Konkret betrifft dies Abschnitt A-VI/1 - "Verbindliche Mindestanforderungen für die Einführungslehrgänge sowie für die Grundausbildung und -unterweisung in Sicherheitsangelegenheiten für alle Seeleute" bzw. die Tabelle A-VI/1-4 - "Darstellung der Mindest-Befähigungsnorm in persönlichen Überlebenstechniken und sozialer Verantwortung".
Die Tabelle wurde um die Befähigung "Persönlicher Beitrag zur Verhütung von und Reaktion auf Gewalt und Belästigung, einschließlich sexueller Belästigung, Mobbing und sexueller Übergriffe" ergänzt.
Die Änderungen treten zum 01.01.2026 in Kraft und sind ab diesem Datum Bestandteil aller Sicherheitslehrgänge. Zuvor ausgestellte Befähigungsnachweise in der Sicherheitsgrundausbildung sind nicht davon betroffen, sie bleiben uneingeschränkt weiterhin gültig. Auch die Refresher-Lehrgänge in der Sicherheitsgrundausbildung sind von den Änderungen nicht betroffen, da diese nur die Tabellen A-VI/1-1 und A-VI/1-2 enthalten müssen.
1. Januar 2025
Die Anlage zum STCW-Übereinkommen wurde um die Definition „Original form“ ergänzt und die Regel I/2 (.11) ersetzt; weitere Informationen dazu finden sie in folgendem Dokument:
- Resolution MSC.540(107) Änderung der Anlage zum STCW-Übereinkommen (Ergänzung der Regel I/1 Begriffsbestimmungen und Klarstellungen; Anpassung der Regel I/2 Zeugnisse und Vermerke)
Der STCW Code Teil A wurde im Bereich Zeugnisse und Vermerke ergänzt; weitere Informationen dazu finden Sie in folgendem Dokument:
- Resolution MSC.541(107) Änderungen des STCW Codes Teil A (Ergänzungen zu A-I/2 (4) Zeugnisse und Vermerke)
1. Januar 2023
Die Anlage zum STCW-Übereinkommen wurde um die Definition „High Voltage“ ergänzt; weitere Informationen dazu finden Sie in folgendem Dokument:
- Resolution MSC.486(103) Änderung der Anlage zum STCW-Übereinkommen (Definition „High Voltage“)
Der STCW Code Teil A wurde um die Dienststellung „Electro-Technical Officer“ ergänzt; weitere Informationen dazu finden Sie in folgendem Dokument:
- Resolution MSC.487(103) Änderung des STCW Codes Teil A (Ergänzung Dienststellung „Electro-Technical Officer“)
1. Januar 2021
Der STCW Code Teil B wurde im Bereich der Liste der Bescheinigungen neu gefasst; weitere Informationen dazu finden Sie in folgendem Dokument:
- Resolution MSC.478(102) Änderung des STCW Codes Teil B (Tabelle B-I/2 Liste der Zertifikate oder Qualifikationsnachweise)
1. Januar 2019
Der STCW Code Teil B wurde redaktionell konsolidiert; weitere Informationen dazu finden Sie in folgendem Dokument:
- Resolution MSC.455(100) redaktionelle Änderung des STCW Codes Teil B
1. Juli 2018
Für den Dienst auf Schiffen, die in Polargewässern verkehren, werden Fortbildungen und Befähigungsnachweise eingeführt; weitere Informationen dazu finden Sie in den folgenden Dokumenten:
- Resolution MSC.416(97) Änderung der Anlage zum STCW-Übereinkommen (Polar- / Fahrgastschiffe)
- Resolution MSC.417(97) Änderungen des STCW Code Teil A (Polar- / Fahrgastschiffe)
- STCW.6/Circ.12 Änderungen des STCW Code Teil B (Polar-Schiffe)
Für den Dienst auf Fahrgastschiffen tritt die überarbeitete, in der Zielgruppe konkretisierte und um die „passenger ship emergency familiarization“ ergänzte Regel V/2 der Anlage zum STCW-Übereinkommen in Kraft; weitere Informationen dazu finden Sie in den folgenden Dokumenten:
- Informationen des BSH zur überarbeiteten und ergänzten Regel V/2 des STCW-Übereinkommens (Fahrgastschiffe)
- Resolution MSC.416(97) Änderung der Anlage zum STCW-Übereinkommen (Polar- / Fahrgastschiffe)
- Resolution MSC.417(97) Änderungen des STCW Code Teil A (Polar- / Fahrgastschiffe)
2017
Für die Ausbildung zum Dynamic Positioning (DP) Operator wurde
- eine Richtlinie veröffentlicht (MSC.1/Circ.738-Rev.2) und
- Teil B des STCW Codes entsprechend ergänzt (STCW.6/Circ.13)
Für den Dienst auf Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen, wurde eine Ausbildung eingeführt; weitere Informationen dazu finden Sie in den folgenden Dokumenten:
- Informationen des BSH zu den Änderungen für den Dienst auf Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen (IGF-Schiffe)
- Resolution MSC.396(95) Änderung der Anlage zum STCW-Übereinkommen (IGF-Schiffe)
- Resolution MSC.397(95) Änderungen des STCW Code Teil A (IGF-Schiffe)
- STCW.6/Circ.11 Änderungen des STCW Code Teil B (IGF-Schiffe)
2016
Die Anlage zum STCW-Übereinkommen wurde um eine Regel zum Überprüfen der Einhaltung und Umsetzung des STCW-Übereinkommens ergänzt; weitere Informationen dazu finden Sie in den folgenden Dokumenten:
- Resolution MSC.373(93) Änderung der Anlage zum STCW-Übereinkommen (Regel I/16)
- Resolution MSC.374(93) Änderungen des STCW Code Teil A (A-I/16)
2012
Die Manila-Änderungen 2010 zum STCW-Übereinkommen sind völkerrechtlich in Kraft getreten; weitere Informationen dazu finden Sie in den folgenden Dokumenten:
- Informationen des BSH zu den Manila-Änderungen 2010
- MSC.1/Circ.1503/Rev.2 ECDIS-Leitlinien und bewährte Verfahren
- STCW.7/Circ.22 Übergangsregelung - Hinweise für Hafenstaatkontrollen
- STCW.7/Circ.24/Rev.1 Hinweise für die Zeit nach der Übergangszeit
(zu überprüfende Unterlagen, ECDIS, neue Zeugnisse und Schiffsbesetzung) - MSC.1/Circ.1560Hinweise für die Zeit nach der Übergangszeit
(Maßnahmen wenn Seeleute nicht die ab dem 01. Januar 2017 erforderlichen Bescheinigen mit sich führen)

