Sicherheit (Safety · Security)

  • Was muss ich als Reeder beachten, wenn ich auf meinem deutschflaggigen Schiff privates bewaffnetes Sicherheitspersonal gegen Piraten einsetzen will?

Sie müssen darauf achten, dass das Bewachungsunternehmen, bei dem das bewaffnete Sicherheitspersonal angestellt ist, eine Zulassung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat. Zudem müssen Sie beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) einen Zusatz zum Gefahrenabwehrplan (SSP) beantragen und den Einsatz des Sicherheitspersonals dem deutschen Point of Contact melden. Hier finden Sie weitere Informationen zu privatem bewaffneten Wachpersonal.

  • Wo erhalte ich aktuelle ISM-Infos für die deutsche Flagge?

Unsere ISM-Rundschreiben enthalten aktuelle Informationen über den sicheren Schiffsbetrieb unter deutscher Flagge. Gerne nehmen wir Sie auch in unseren E-Mail-Verteiler die ISM-Rundschreiben auf - bitte schreiben Sie uns dazu eine kurze E-mail: ism@bg-verkehr.de